Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 830 (S. 56-59) |
Title: | Ermahnung der Gemeinde Höngg wegen einer verbotenen Gemeindeversammlung und Bestrafung der Anführer |
Brief: | Bei der kürzlich erfolgten Gemeindeversammlung zur Verleihung des Wirtshauses verweigerte ein Teil der Gemeindegenossen zunächst die Teilnahme an der Versammlung. Stattdessen trafen sie sich an einem anderen Ort, stimmten ab und kamen dann an die Gemeindeversammlung, um sich dem dort bereits Beschlossenen zu widersetzen. Dies ist zwar ein schwerwiegendes Vergehen, aus landesväterlicher Milde belässt der Zürcher Rat es jedoch dabei, am nächsten Sonntag nach dem Gottesdienst in der Kirche durch Verlesung des vorliegenden Urteils der Gemeinde sein Missfallen ausdrücken zu lassen. Damit wird der Salzhausbuchhalter und alt Landschreiber Johann Kaspar Landolt beauftragt. In Zukunft sind solche Übertretungen zu unterlassen und den Obervögten die nötige Ehrerbietung zu erweisen und Gehorsam zu leisten. Bei der Verleihung des Wirtshauses an Heinrich Nötzli soll es bleiben. Diejenigen, deren Vergehen schwerer wiegt als das der anderen, nämlich Heinrich Grossmann genannt Wild, Heinrich Nötzli, Jakob und Sigmund Appenzeller und Andreas Nötzli, sollen sich anfangs nächster Woche wegen ihrer Frechheit bei den Obervögten entschuldigen und danach mit zweitätiger Gefangenschaft im Oetenbach bestraft werden. |
Creation date(s): | 7/20/1740 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Delinquenz; Gefängnis; Gemeinde; Mahnung; Ungehorsam; Unruhen; Versammlung; Wirtshaus |
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Usage |
End of term of protection: | 7/20/1820 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4547722 |
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