B II 362 (S. 36) Erlaubnis zuhanden der Güterbesitzer im Sihlfeld, wegen der Teuerung und mangels Erträgen nach Belieben auszusähen, 1623.03.10 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 362 (S. 36)
Title:Erlaubnis zuhanden der Güterbesitzer im Sihlfeld, wegen der Teuerung und mangels Erträgen nach Belieben auszusähen
Brief:Im Streit zwischen der Gemeinde Enge und der Gemeinde Wiedikon bestätigt der Zürcher Rat die Weidegerechtigkeit von Wiedikon im Sihlfeld. Wegen der Teuerung wird den Gemeindegenossen von Enge jedoch aus Gnade erlaubt, im unteren Sihlfeld Bohnen und Ähnliches anzubauen. Nach der Ernte soll das Land wieder zur Weide freigegeben werden. Wiedikon wird ermahnt, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Teile der Stoffelweide einzuzäunen.
Creation date(s):3/10/1623

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Armenversorgung; Flurordnung; Hungersnöte; Wegrecht; Weiderecht

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 108
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 362 (S. 36)
 

Usage

End of term of protection:3/10/1703
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4547653
 

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