Title: | Viehprämierungen |
Inhalt und Form: | Gemäss dem Gesetz betreffend die Erteilung von Prämien zur Förderung der Landwirtschaft und das Halten von Zuchstieren vom 12.06.1881, der Vollziehungsverordnung dazu vom 27.08.1881 und später dem Gesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft vom 24.09.1911 konnten sich Besitzer von Zuchtstieren, Kühen, Rindern, Zuchtebern und Ziegenböcken jährlich um die Zuteilung von kantonalen und eidgenössischen Prämien bewerben. Die Prämierung fand jeweils im Rahmen einer Bezirksviehausstellung statt und wurde von einem von der kantonalen Landwirtschaftskommission gewählten Preisgericht vorgenommen. Dem Statthalteramt oblag die Bekanntmachung von Prämierungsort und -zeitpunkt, die Ausbezahlung der kantonalen Prämien sowie von weiteren mit den Viehschauen verbundenen Kosten, die Abrechnung zuhanden der Volkswirtschaftsdirektion und später das allfällige Stellen von Prämienrückforderungen. Die hier verzeichneten Akten umfassen hauptsächlich die Anweisungen und Verfügungen der Volkswirtschaftsdirektion, die Verzeichnisse der prämierten Tiere sowie die Abrechnungen des Statthalteramts. |
Creation date(s): | 1901 - 1933 |
Number: | 32 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4546912 |
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