Title: | Steuerwesen |
Inhalt und Form: | Bis 1870 hatte das Statthalteramt gemäss den kantonalen Steuergesetzen vom 29.06.1832 und vom 14.02.1861 die Aufgabe, die Eintragung der von der Finanzdirektion vorgenommenen Abänderungen bezüglich der bezirksrätlichen Taxationen im Bezirkssteuerregister, welches vom Bezirksratsschreiber geführt wurde, anzuordnen und anschliessend zu kontrollieren, ob das Bezirkssteuerregister entsprechend vervollständigt und somit in genaue Übereinstimmung mit dem Kantonalsteuerregister gebracht wurde. Die hier verzeichneten Bezirkssteuerregister sind in der Regel nach Gemeinden geordnet und geben für jeden Steuerpflichtigen Auskunft über die Vermögens-, Erwerbs- und Einkommenssteuertaxation (Selbsttaxation, Taxation des Gemeinderats, Taxation der Steuerkommission bzw. des Bezirksrats, Taxation der Finanzdirektion) sowie über die definitive Taxe eines Jahres. Teilweise finden sich auch Auflistungen der in einem Jahr eingetretenen Veränderungen im Steuerregister einer Gemeinde. |
Creation date(s): | 1834 - 1861 |
Number: | 7 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4545669 |
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