Title: | Heimatscheine und Reisepässe |
Inhalt und Form: | Gemäss der Verordnung betreffend die Erteilung von Reiseschriften vom 27.11.1854 waren die Statthalterämter zunächst zuständig für die Ausstellung der für das Innere der Schweiz bestimmten Pässe sowie der Ausweise für kurze Reisen in benachbarte Staaten. Diese Kompetenzen wurden durch eine neue Verordnung vom 25.10.1884 dahingehend eingeschränkt, dass die Statthalterämter nur noch Ausweise mit zweimonatlicher Gültigkeit ausstellen durften und zudem für die Genehmigung von Empfehlungsschreiben der Gemeinden zur Ausfertigung von Reisepässen verantwortlich waren. Auf den 01.01.1926 fielen auch diese Aufgaben weg. Wesentlich länger, nämlich von 1831 bis Mitte 1981, dauerte die Zuständigkeit der Statthalterämter für die Beglaubigung von Heimatscheinen und anderen von Gemeindebehörden ausgestellten Zeugnissen. Die rechtliche Grundlage dafür bildeten die Gesetze betreffend die Bezirksverwaltung bzw. die Organisation der Bezirksbehörden vom 30.05.1831, vom 09.04.1856 und vom 23.04.1901 sowie die Verordnung über die Heimatscheine vom 22.12.1960. In den vorliegenden Verzeichnissen sind die vom Statthalteramt ausgestellten Reiseschriften sowie beglaubigten Heimatscheine in der Reihenfolge der statthalterlichen Erledigung aufgelistet. Im Verzeichnis der Reisepassbewilligungen sind pro Eintrag folgende Angaben verzeichnet: Name, Wohn- oder Geburtsort, Alter, Beruf, physiognomische Merkmale, Reisedestination des Gesuchstellers, Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum des Reisepasses. Im Verzeichnis der Heimatscheinbeglaubigungen sind pro Eintrag folgende Angaben verzeichnet: Name, Heimat, Wohnort und Ausstelldatum des Heimatscheins. |
Creation date(s): | 9/2/1845 - 12/9/1918 |
Number: | 7 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4545311 |
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