B II 553 (S. 65-66) Ratsurteil betreffend die Weidgangsberechtigung der Gemeinde Enge auf der Allmend im Hard und die Versetzung eines Marchsteins, 1671.03.02 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 553 (S. 65-66)
Title:Ratsurteil betreffend die Weidgangsberechtigung der Gemeinde Enge auf der Allmend im Hard und die Versetzung eines Marchsteins
Brief:Die Gemeinde Enge glaubt, auf der Allmend im Hard weidgangsberechtigt zu sein und zwar bis ausserhalb des Wirtshauses zum Sternen. Bürgermeister und Rat konsultieren darauf im Spital liegende Kaufbriefe sowie das "buwbuch", wo steht, dass nicht die Gemeinde Enge, sondern nur die darin lebenden Bürger Zürichs weideberechtigt seien. Der neue grosse Marchstein solle zudem wieder an seinen angestammten Ort, wo ehemals die Kapelle der Dreikönige stand, versetzt werden. Auf Bitte des Ausschusses der Gemeinde Enge werden diesen Abschriften von Kaufbriefen und Baubuch gegeben.
Creation date(s):3/2/1671

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 553 (S. 65-66)
 

Usage

End of term of protection:3/2/1751
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4530590
 

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