Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 553 (S. 92-93) |
Title: | Bewilligung des Rats für die Gemeinde Enge, eine bestimmte Anzahl Vieh auf die städtische Allmende im Hard zu führen |
Brief: | Auf Bitte der Gemeinde Enge bewilligt ihr der Zürcher Rat aus Gnade, dass die 17 alten Haushaltungen, die in den ausgeschlossenen Bezirken jenseits des Kreuzes liegen, je ein Stück Vieh auf die Allmend im Hard treiben dürfen. Dabei sollen aber folgende Punkte beachtet werden: 1. Die Gnade währt so lange, wie es der Rat für gut hält und der Bürgerschaft kein Schaden davon entsteht. 2. Zu den 17 Stück Vieh dürfen sie auch noch einen Zuchtstier halten, für dessen Kosten sie selber aufkommen müssen. 3. Alle Weidpflichtigen müssen die Gräben, Zäune etc. erhalten. 4. Künftig solle nichts ohne die Bürger gemindert oder gemehret werden. 5. Dieser Entscheid soll ins Hardbüchlein geschrieben und jährlich vorgelesen werden. Zudem wird der Gemeinde eine Busse auferlegt für das Versetzen eines Grenzsteins. Aus dem Grenzstein soll ein Wegweiser nach Wädenswil und nach Adliswil gemacht werden. |
Creation date(s): | 4/3/1671 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Allmende; Bürgerrecht; Bussen; Grenze; Weiderecht |
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Usage |
End of term of protection: | 4/3/1701 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4530585 |
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