C II 11, Nr. 791 Die Frauen des Klosters an Oettenbach in Zurich und Ott Werdmueller einigen sich unter Vermittlung von Meister Heinrich Wettiswiler, Ruedger Stuodler, Cuonrat von Chaum, Heinrich Effinger, Cueny Gamlikon und anderer ehrbarer Leute über den Wiederaufbau der "in disem krieg" verbran

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 11, Nr. 791
Title:Die Frauen des Klosters an Oettenbach in Zurich und Ott Werdmueller einigen sich unter Vermittlung von Meister Heinrich Wettiswiler, Ruedger Stuodler, Cuonrat von Chaum, Heinrich Effinger, Cueny Gamlikon und anderer ehrbarer Leute über den Wiederaufbau der "in disem krieg" verbrannten Mühle vor der kleineren Stadt hinter dem Kloster, die Werdmüller als Erblehen von Ötenbach innehat. Das Kloster soll die Steine und den Mörtel für die Mauern liefern; für das Auskleiden ("erschiffern") der Mauern sind beide Seiten gemeinsam verantwortlich. Auch die Söhne von Werdmüller sollen sich am Transport der Steine und des Mörtels sowie am Wiederaufbau beteiligen. Beide Seiten sollen die Maurer und ihre Knechte gemeinsam mit Essen versorgen, wobei Werdmüller seine Söhne wie Maurerknechte verrechnen kann. Wenn das Mauerwerk fertiggestellt ist, sollen beide Seiten den Maurern und ihren Knechten den Lohn je hälftig auszahlen, wobei aber die Söhne Werdmüllers für ihre Arbeit nicht bezahlt werden müssen. Das Kloster soll auch das Balkengerüst liefern und auf dem untersten Balken durch das ganze Haus hindurch eine Diele mit einem Estrich machen lassen, ebenso soll es auf eigene Kosten die Stuben, die Küche, das Kamin sowie das Dach machen lassen und schliesslich auch neue Mühlsteine kaufen und zur Mühle bringen lassen. Werdmüller soll das Haus mit Wänden versehen. Wenn alles fertiggestellt ist, soll Werdmüller die Mühle mit allen Einrichtungen im und über dem Wasser in Ehren halten, wobei sich das Kloster an grossen Transporten zu beteiligen hat. Im Weiteren soll das Kloster für die Überdeckung der Mühlräder besorgt sein und dafür, sowie für die Mühlräder selber, die benötigten Baumstämme zur Sägerei transportieren und Bretter anfertigen lassen. Die Bestimmungen des Lehensbriefs [URStAZH, Bd. 5, Nr. 7116] bleiben gültig. Es werden zwei gleichlautende "Zettel" ausgestellt, geschrieben auf einem Blatt Papier, das mit "strichen" markiert und anschliessend "von einander geschnitten" wurde (Chirograph).
Brief:Die Frauen des Klosters an Oettenbach in Zurich und Ott Werdmueller einigen sich unter Vermittlung von Meister Heinrich Wettiswiler, Ruedger Stuodler, Cuonrat von Chaum, Heinrich Effinger, Cueny Gamlikon und anderer ehrbarer Leute über den Wiederaufbau der "in disem krieg" verbrannten Mühle vor der kleineren Stadt hinter dem Kloster, die Werdmüller als Erblehen von Ötenbach innehat. Das Kloster soll die Steine und den Mörtel für die Mauern liefern; für das Auskleiden ("erschiffern") der Mauern sind beide Seiten gemeinsam verantwortlich. Auch die Söhne von Werdmüller sollen sich am Transport der Steine und des Mörtels sowie am Wiederaufbau beteiligen. Beide Seiten sollen die Maurer und ihre Knechte gemeinsam mit Essen versorgen, wobei Werdmüller seine Söhne wie Maurerknechte verrechnen kann. Wenn das Mauerwerk fertiggestellt ist, sollen beide Seiten den Maurern und ihren Knechten den Lohn je hälftig auszahlen, wobei aber die Söhne Werdmüllers für ihre Arbeit nicht bezahlt werden müssen. Das Kloster soll auch das Balkengerüst liefern und auf dem untersten Balken durch das ganze Haus hindurch eine Diele mit einem Estrich machen lassen, ebenso soll es auf eigene Kosten die Stuben, die Küche, das Kamin sowie das Dach machen lassen und schliesslich auch neue Mühlsteine kaufen und zur Mühle bringen lassen. Werdmüller soll das Haus mit Wänden versehen. Wenn alles fertiggestellt ist, soll Werdmüller die Mühle mit allen Einrichtungen im und über dem Wasser in Ehren halten, wobei sich das Kloster an grossen Transporten zu beteiligen hat. Im Weiteren soll das Kloster für die Überdeckung der Mühlräder besorgt sein und dafür, sowie für die Mühlräder selber, die benötigten Baumstämme zur Sägerei transportieren und Bretter anfertigen lassen. Die Bestimmungen des Lehensbriefs [URStAZH, Bd. 5, Nr. 7116] bleiben gültig. Es werden zwei gleichlautende "Zettel" ausgestellt, geschrieben auf einem Blatt Papier, das mit "strichen" markiert und anschliessend "von einander geschnitten" wurde (Chirograph).
Creation date(s):11/16/1444
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original, Papier (mit geringem Textverlust); am unteren Rand die im Text erwähnten Markierstriche (Chirograph)
City:Zürich, Gamlikon, Küeni; Zürich, Mühle, Sihlmühle; Zürichkrieg, Alter, Zerstörungen; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Priorin und Konvent; Zürich, Werdmüller, Otto; Zürich, Zunftmeister, Wettswiler, Heinrich; Zürich, Studler, Rüdiger; Zürich, Cham, Konrad von; Zürich, Effinger, Heinrich; Zürich, Maurer; Zürich, Ötenbach (Dominikanerinnenkloster), Mühle an der Sihl
Personenregister URStAZH:Cham, Konrad von; Effinger, Heinrich; Gamlikon, Küeni; Studler, Rüdiger; Werdmüller, Otto; Wettswiler, Heinrich, Zunftmeister in Zürich

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Leo Weisz, Die Werdmüller, Bd. 1, Zürich 1949, S. 354-355 (fehlerhaft)
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 9070
Anmerkungen:Abschrift: StAZH F II a 320, fol. 3 r - 4 r (Urbar des Klosters ötenbach, 1560).
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 11, Nr. 791
 

Usage

End of term of protection:11/16/1524
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435619
 

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