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G I 96 (fol. 256 r-v) Jacob Swartmurer der Jüngere, Bürger von Zuerich, verpflichtet sich gegenüber Propst Matheus Nithart, Lehrer der geistlichen Rechte, und dem Kapitel des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich nach seiner Ernennung zum Kämmerer und nach Leistung des Amtseids zur get
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | G I 96 (fol. 256 r-v) |
Title: | Jacob Swartmurer der Jüngere, Bürger von Zuerich, verpflichtet sich gegenüber Propst Matheus Nithart, Lehrer der geistlichen Rechte, und dem Kapitel des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich nach seiner Ernennung zum Kämmerer und nach Leistung des Amtseids zur getreuen Führung der Amtsgeschäfte (Dienstrevers). Im Einzelnen verpflichtet er sich, Zinsen und Abgaben ordnungsgemäss einzuziehen und abzuliefern und davon nichts ohne Erlaubnis von Propst und Kapitel zu verkaufen, abzutauschen, zu entlehnen oder für sich selber zu verwenden sowie jährlich (nach Aufforderung mindestens 8 Tage im voraus) Rechnung abzulegen (diese Verpflichtung geht im Todesfall auf seine Erben über) und dabei das [Rechnungs]buch und die Schlüssel auszuhändigen; nach Johannestag fällige Präsenz- und Dienstgelder hat er vorzuschiessen. Das Amt ist 1 Monat im voraus beidseitig kündbar. Schwarzmurer soll ohne Erlaubnis der drei oder vier dazu delegierten [Chor]herren keinem Zinsmann Zahlungsaufschub gewähren; Streitfälle zwischen Schwarzmurer und einzelnen Chorherren kommen vor das Kapitel, das mit Mehrheit entscheidet. Als Mitgülten stellt Schwarzmurer seinen Bruder Jacob Swartzmurer den Älteren, Bürgermeister, sowie Jacob Brun, Bürger von Zürich. Siegel der beiden Schwarzmurer sowie von Brun angekündigt. |
Brief: | Jacob Swartmurer der Jüngere, Bürger von Zuerich, verpflichtet sich gegenüber Propst Matheus Nithart, Lehrer der geistlichen Rechte, und dem Kapitel des Gotteshauses Felix und Regula der Propstei Zurich nach seiner Ernennung zum Kämmerer und nach Leistung des Amtseids zur getreuen Führung der Amtsgeschäfte (Dienstrevers). Im Einzelnen verpflichtet er sich, Zinsen und Abgaben ordnungsgemäss einzuziehen und abzuliefern und davon nichts ohne Erlaubnis von Propst und Kapitel zu verkaufen, abzutauschen, zu entlehnen oder für sich selber zu verwenden sowie jährlich (nach Aufforderung mindestens 8 Tage im voraus) Rechnung abzulegen (diese Verpflichtung geht im Todesfall auf seine Erben über) und dabei das [Rechnungs]buch und die Schlüssel auszuhändigen; nach Johannestag fällige Präsenz- und Dienstgelder hat er vorzuschiessen. Das Amt ist 1 Monat im voraus beidseitig kündbar. Schwarzmurer soll ohne Erlaubnis der drei oder vier dazu delegierten [Chor]herren keinem Zinsmann Zahlungsaufschub gewähren; Streitfälle zwischen Schwarzmurer und einzelnen Chorherren kommen vor das Kapitel, das mit Mehrheit entscheidet. Als Mitgülten stellt Schwarzmurer seinen Bruder Jacob Swartzmurer den Älteren, Bürgermeister, sowie Jacob Brun, Bürger von Zürich. Siegel der beiden Schwarzmurer sowie von Brun angekündigt. |
Creation date(s): | approx. 15th cent. |
Entstehungsdatum, Original: | 6/23/1444 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Abschrift, Original bereits 1523 nicht mehr auffindbar ("vacat") |
Language: | Deutsch |
City: | Zürich, Bürger, Schwarzmurer, Jakob, d. J.; Zürich, Bürgermeister, Schwarzmurer, Jakob; Zürich, Grossmünster, Kapitel; Zürich, Grossmünster, Präsenzgelder; Zürich, Grossmünster, Kämmerer, Dienstrevers; Zürich, Grossmünster, Kämmerer, Schwarzmurer, Johans, d. J.; Zürich, Grossmünster, Propst, Nithart, Matthäus; Zürich, Grossmünster, Propst und Kapitel; Zürich, Bürger, Brun, Jakob |
Personenregister URStAZH: | Brun, Jakob; Schwarzmurer, Jakob, Bürgermeister in Zürich; Schwarzmurer, Jakob, Kämmerer im Grossmünster |
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Weitere Angaben |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 9026 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | G I 96 (fol. 256 r-v) |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1530 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435575 |
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