C I, Nr. 1667 König Fridreich schreibt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Sollotern wegen ihrer Absage an ihn, an das Haus von Oesterrich und an seine Amtleute, über die er sich erstaunt zeigt angesichts seiner [Ende November 1442] in Costentz für sich und für Czuerich gemachten Rech

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1667
Title:König Fridreich schreibt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Sollotern wegen ihrer Absage an ihn, an das Haus von Oesterrich und an seine Amtleute, über die er sich erstaunt zeigt angesichts seiner [Ende November 1442] in Costentz für sich und für Czuerich gemachten Rechtgebote auf Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte, die noch Geltung haben und auch von Markgraf Wilhelm von Hochperg gemacht wurden. Indem die Adressaten dem Willen derer von Switz folgen, handeln sie gegen das Reich. Ihr Herkommen und ihre Freiheiten aber stammen nicht von denen von Sweitz sondern vom Reich, und auch ihre Bundbriefe sehen keine Unterstützung widerrechtlicher Handlungen vor. Auch angesichts der erteilten Privilegienbestätigung [RQ Solothurn I S. 19 Nr. 31] hätte der König nicht erwartet, dass sie jene unterstützen, die "wider got und recht" Krieg führen. Er gebietet daher den Adressaten unter Androhung des Verlusts aller Reichsprivilegien, ihre Absage zurückzuziehen und auf die früheren Rechtgebote einzugehen. Überschrift von zeitgenössischer Hand: "Also schribt man den von Bern [vgl. RMB II Nr. 1876], Basel, Sallotern."
Brief:König Fridreich schreibt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Sollotern wegen ihrer Absage an ihn, an das Haus von Oesterrich und an seine Amtleute, über die er sich erstaunt zeigt angesichts seiner [Ende November 1442] in Costentz für sich und für Czuerich gemachten Rechtgebote auf Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte, die noch Geltung haben und auch von Markgraf Wilhelm von Hochperg gemacht wurden. Indem die Adressaten dem Willen derer von Switz folgen, handeln sie gegen das Reich. Ihr Herkommen und ihre Freiheiten aber stammen nicht von denen von Sweitz sondern vom Reich, und auch ihre Bundbriefe sehen keine Unterstützung widerrechtlicher Handlungen vor. Auch angesichts der erteilten Privilegienbestätigung [RQ Solothurn I S. 19 Nr. 31] hätte der König nicht erwartet, dass sie jene unterstützen, die "wider got und recht" Krieg führen. Er gebietet daher den Adressaten unter Androhung des Verlusts aller Reichsprivilegien, ihre Absage zurückzuziehen und auf die früheren Rechtgebote einzugehen. Überschrift von zeitgenössischer Hand: "Also schribt man den von Bern [vgl. RMB II Nr. 1876], Basel, Sallotern."
Creation date(s):8/26/1443
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Wiener Neustadt
Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier
City:Römisches Reich, Kurfürsten; Wiener Neustadt (AO); Zürichkrieg, Alter, Rechtgebot; Römisches Reich, König, Habsburg, Friedrich von; Solothurn, Bürgermeister, Rat und Bürger; Österreich, Haus; Zürich; Römisches Reich, Reichsstädte; Schwyz, Landleute; Römisches Reich; Eidgenossenschaft, Bünde; Bern; Basel; Konstanz
Personenregister URStAZH:Habsburg, Friedrich von, Herzog, Römischer König; Hachberg, Wilhelm von, Markgraf

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Niederstätter 1995, S. 381-383, Nr. 33; RTA ÄR, Bd. 17, Nr. 160d
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8974; RI XIII/6, Nr. 46
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1667
 

Usage

End of term of protection:8/26/1463
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435523
 

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