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C I, Nr. 1667 König Fridreich schreibt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Sollotern wegen ihrer Absage an ihn, an das Haus von Oesterrich und an seine Amtleute, über die er sich erstaunt zeigt angesichts seiner [Ende November 1442] in Costentz für sich und für Czuerich gemachten Rech
Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C I, Nr. 1667 |
Title: | König Fridreich schreibt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Sollotern wegen ihrer Absage an ihn, an das Haus von Oesterrich und an seine Amtleute, über die er sich erstaunt zeigt angesichts seiner [Ende November 1442] in Costentz für sich und für Czuerich gemachten Rechtgebote auf Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte, die noch Geltung haben und auch von Markgraf Wilhelm von Hochperg gemacht wurden. Indem die Adressaten dem Willen derer von Switz folgen, handeln sie gegen das Reich. Ihr Herkommen und ihre Freiheiten aber stammen nicht von denen von Sweitz sondern vom Reich, und auch ihre Bundbriefe sehen keine Unterstützung widerrechtlicher Handlungen vor. Auch angesichts der erteilten Privilegienbestätigung [RQ Solothurn I S. 19 Nr. 31] hätte der König nicht erwartet, dass sie jene unterstützen, die "wider got und recht" Krieg führen. Er gebietet daher den Adressaten unter Androhung des Verlusts aller Reichsprivilegien, ihre Absage zurückzuziehen und auf die früheren Rechtgebote einzugehen. Überschrift von zeitgenössischer Hand: "Also schribt man den von Bern [vgl. RMB II Nr. 1876], Basel, Sallotern." |
Brief: | König Fridreich schreibt an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Sollotern wegen ihrer Absage an ihn, an das Haus von Oesterrich und an seine Amtleute, über die er sich erstaunt zeigt angesichts seiner [Ende November 1442] in Costentz für sich und für Czuerich gemachten Rechtgebote auf Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte, die noch Geltung haben und auch von Markgraf Wilhelm von Hochperg gemacht wurden. Indem die Adressaten dem Willen derer von Switz folgen, handeln sie gegen das Reich. Ihr Herkommen und ihre Freiheiten aber stammen nicht von denen von Sweitz sondern vom Reich, und auch ihre Bundbriefe sehen keine Unterstützung widerrechtlicher Handlungen vor. Auch angesichts der erteilten Privilegienbestätigung [RQ Solothurn I S. 19 Nr. 31] hätte der König nicht erwartet, dass sie jene unterstützen, die "wider got und recht" Krieg führen. Er gebietet daher den Adressaten unter Androhung des Verlusts aller Reichsprivilegien, ihre Absage zurückzuziehen und auf die früheren Rechtgebote einzugehen. Überschrift von zeitgenössischer Hand: "Also schribt man den von Bern [vgl. RMB II Nr. 1876], Basel, Sallotern." |
Creation date(s): | 8/26/1443 |
Creation date(s), remarks.: | Montag nach Bartholomäus |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Ausstellungsort: | Wiener Neustadt |
Überlieferung: | Abschrift |
Trägermaterial: | Papier |
City: | Römisches Reich, Kurfürsten; Wiener Neustadt (AO); Zürichkrieg, Alter, Rechtgebot; Römisches Reich, König, Habsburg, Friedrich von; Solothurn, Bürgermeister, Rat und Bürger; Österreich, Haus; Zürich; Römisches Reich, Reichsstädte; Schwyz, Landleute; Römisches Reich; Eidgenossenschaft, Bünde; Bern; Basel; Konstanz |
Personenregister URStAZH: | Habsburg, Friedrich von, Herzog, Römischer König; Hachberg, Wilhelm von, Markgraf |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Edition: Niederstätter, Zürichkrieg, S. 381-383, Nr. 33; RTA ÄR, Bd. 17, Nr. 160d Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8974; RI XIII/6, Nr. 46 |
Anmerkungen: | Original (gleichlautendes Schreiben an Bern): StABE A V 1417 (Unnütze Papiere, Bd. 52), Nr. 25 |
Weblinks: | StABE A V 1417 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C I, Nr. 1667 |
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Usage |
End of term of protection: | 8/26/1463 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435523 |
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