C I, Nr. 1641 (Eintrag 1) Ammann, Rat und Landleute von Swytz schreiben an Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Zurich, ihre "guotten frúnde und getrúwen eidgnossen", wegen des Konflikts um den von Zürich "nuwlich" mit der Herrschaft Oesterrich abgeschlossenen Bund, der in ihrer Einschätzung na

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1641 (Eintrag 1)
Title:Ammann, Rat und Landleute von Swytz schreiben an Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Zurich, ihre "guotten frúnde und getrúwen eidgnossen", wegen des Konflikts um den von Zürich "nuwlich" mit der Herrschaft Oesterrich abgeschlossenen Bund, der in ihrer Einschätzung nach den Bestimmungen der gemeinsamen Bundbriefe und nach dem altem Herkommen der Bünde nicht zulässig ist. Ausserdem sind bei Zürich der Friedensvertrag mit der Herrschaft Österreich sowie andere Urkunden hinterlegt, die allen Orten gemeinsam gehören und die man benötigt. Weil das durch Gesandte und auch in schriftlicher Form vorgebrachte Begehren um Aufkündigung des Bundes mit Österreich und um Herausgabe der Urkunden erfolglos geblieben ist, werden die Adressaten nun gemahnt, für ein Rechtsverfahren nach den Bestimmungen der Bundbriefe auf den 1./2. Mai bevollmächtige Vertreter und Schiedleute ins Gotteshaus der Abtei Einsideln zu schicken; eigene Vertreter und Schiedleute werden ebenfalls dort sein. Landessiegel [statt durchgestrichen: Sekretsiegel] angekündigt.
Brief:Ammann, Rat und Landleute von Swytz schreiben an Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Zurich, ihre "guotten frúnde und getrúwen eidgnossen", wegen des Konflikts um den von Zürich "nuwlich" mit der Herrschaft Oesterrich abgeschlossenen Bund, der in ihrer Einschätzung nach den Bestimmungen der gemeinsamen Bundbriefe und nach dem altem Herkommen der Bünde nicht zulässig ist. Ausserdem sind bei Zürich der Friedensvertrag mit der Herrschaft Österreich sowie andere Urkunden hinterlegt, die allen Orten gemeinsam gehören und die man benötigt. Weil das durch Gesandte und auch in schriftlicher Form vorgebrachte Begehren um Aufkündigung des Bundes mit Österreich und um Herausgabe der Urkunden erfolglos geblieben ist, werden die Adressaten nun gemahnt, für ein Rechtsverfahren nach den Bestimmungen der Bundbriefe auf den 1./2. Mai bevollmächtige Vertreter und Schiedleute ins Gotteshaus der Abtei Einsideln zu schicken; eigene Vertreter und Schiedleute werden ebenfalls dort sein. Landessiegel [statt durchgestrichen: Sekretsiegel] angekündigt.
Creation date(s):4/26/1443
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Erwähnung (auch in StAZH C I, Nr. 1643)
City:Schwyz, Ammann, Rat und Landleute; Zürich, Gesandte; Zürich, Archiv; Österreich, Herrschaft, Fünfzigjähriger Friede; Schwyz, Landschreiber, Fründ, Hans, Handschrift; Einsiedeln (Benediktinerkloster), Schiedsgericht, eidgenössisches; Eidgenossenschaft, Bünde; Eidgenossenschaft, Mahnschreiben; Zürich, Bündnis mit Österreich; Zürich, Bürgermeister, Rat und Bürger

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8899; EA, Bd. 2, Nr. 261, Anhang (nach dem Entwurf)
Abbildung: MHVS 88, 1996, S. 48, Abb. 3
Anmerkungen:Entwurf: StASZ HA.II.460 (Hand von Landschreiber Hans Fründ; Grundlage des vorliegenden Regests)
Weblinks:StASZ HA.II.460 (mit Digitalisat)
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1641 (Eintrag 1)
 

Usage

End of term of protection:4/26/1463
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435452
 

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