C I, Nr. 1682 Verhandlungen im Alten Zürichkrieg, 1443.01.14 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1682
Title:Verhandlungen im Alten Zürichkrieg
Brief:Eidgenössische Gesandte (allen voran Peterman von Lutishofen von Lucern als Wortführer, ferner Anthoni Russ von Luzern, der junge Buoler und Ammann Arnolt von Ure, Ammann Hans Muller von Underwalden, Ammann Spiller und Ammann Flekli von Zug) treten, auch im Namen von Schwyz und Glarus, vor den Zürcher Rat und erklären, wie sie und die Zürcher vor vielen Jahren ein ewiges Bündnis abgeschlossen haben "wider die herrschafft von Oesterrich", das Zürich und ihnen sehr nützlich wurde ("uns und inen wol erschossen sig"), indem man sich der Herrschaft Österreich erwehren und sie "usser dem land triben" konnte. Allerdings besteht keine endgültige Aussöhnung, sondern nur ein Waffenstillstand auf Zeit, nach dessen Ablauf man wieder in einem tödlichen Krieg mit Österreich steht. In dieser Situation nun schloss Zürich ein ewiges Bündnis mit Österreich mit einem Hilfskreis, der demjenigen der alten Bünde entspricht. Dies erscheint den Gesandten nicht vorteilhaft, weshalb sie Zürich dringend auffordern, das Bündnis aufzukündigen und die Bündnisurkunde herauszugeben. Der Zürcher Rat nimmt hierzu gleichentags wie folgt Stellung: Hätte die auf dem ewigen Bund mit den Eidgenossen beruhende Freundschaft Bestand gehabt, hätte Zürich kein neues Bündnis eingehen müssen. Dieses aber ist rechtmässig, weil darin die alten Bünde vorbehalten sind. Da es sich um eine Angelegenheit von grosser Tragweite handelt, will man sich aber zunächst beraten und verspricht auf den folgenden Tag eine ausführliche Stellungnahme; allenfalls will man die Sache auch vor den Grossen Rat bringen. Es folgt der Ratschlag einer Siebnerkommission vom gleichen Tag, wie zur Forderung der Gesandten Stellung zu nehmen ist (Abfolge der einzelnen Punkte mittels Buchstaben a-h nachträglich geordnet). - Zürich hat die Bünde stets eingehalten, geriet dann aber mit Schwyz in Konflikt wegen des Gastels und anderer Dinge. Trotz Rechtsanspruch Zürichs auf das Gaster zog Schwyz das Gebiet an sich. Ein auf Klage Zürichs ergangener Beschluss der Eidgenossen wurde ins [Rats]buoch von Luzern eingetragen, doch wurde ihm trotz Mahnungen Zürichs nicht nachgelebt. - Danach traten eidgenössische Gesandte wegen des Konflikts von Zürich mit der Herrschaft Österreich vor beide Räte und baten, den Konflikt rechtlich auszutragen, weil sie einen Frieden mit Österreich hätten und demzufolge Zürich keine Unterstützung gewähren könnten. - Die Gesandten von Bern, Luzern und Zug traten vor den Kleinen und den Grossen Rat, um im Namen aller Eidgenossen darum zu bitten, den Schwyzern samt ihren langjährigen Zugehörigen wie auch ihren neuen Landleuten die Versorgung aus der Stadt zu erlauben, wofür sie dann ihrerseits die Schwyzer bitten würden, für die übrigen Streitpunkte auf das Rechtgebot Zürichs einzugehen. Dies wurde am Vortrag und am Pfingsttag [14./15. Mai 1440] vor die Gemeinde gebracht und anschliessend von den Gesandten auch in Schwyz vorgetragen, dort aber abgelehnt. - Daraufhin erliessen die eidgenössischen Gesandteneine mündliche und schriftliche Mahnung (der Gesandte von Bern nur mündlich), sich nicht wegen vergangener Dinge zu bekriegen, sondern auf die Rechtgebote der Gegenseite einzugehen, andernfalls sie die gehorsame Partei gegen die ungehorsame unterstützen würden, worauf sich Zürich verlassen habe. - Als nächstes geriet Zürich mit den Schwyzern in Konflikt, als diese Graf Heinrich von Sangans ins Landrecht aufnahmen, was sie nur mit Erlaubnis der übrigen Eidgenossen hätten tun dürfen. - Das Rechtgebot Zürichs auf Luzern, mit dem die Schwyzer einen älteren Bund als mit Zürich haben, haben sie abgelehnt und dafür Krieg gegen Zürich geführt, namentlich ohne vorherige Absage das Sarganserland vom Burgrecht mit Zürich abgebracht. Eidgenössische Gesandte traten daraufhin vor beide Räte und erklärten, die Schwyzer seien ins Sarganserland gezogen, um die Leute von Graf Heinrich gehorsam zu machen. - Auf dem Rückweg vom Sarganserland haben die Schwyzer die Leute der Zürcher in Pfeffikon überfallen, n och bevor sie Zürich absagten. - In Anbetracht dieser Vorgeschichte und abgestützt auf den Artikel über die Bündnisfreiheit im Bundbrief schloss Zürich - unter Vorbehalt der alten Bünde - das Bündnis mit Österreich ab. - Sollten die Eidgenossen Zürich nach den Bestimmungen der Bünde ins Recht mahnen, sind zwei Vorgehensweisen in Betracht zu ziehen: 1) Zürich mahnt die Eidgenossen seinerseits nach den Bestimmungen der Bünde ins Recht zur Klärung der Zulässigkeit ihrer Mahnung, da sie alle Partei sind. 2) Zürich bietet um die gleiche Frage Recht auf den König, die Kurfürsten oder deren Delegierte. Vermerk von Heinrich Bullinger: "Mentag nach dem 20. tag 1443, abstan vom Oesterrycher pundt".
Creation date(s):1/14/1443
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Zeitgenössische Aufzeichnung, Seite 1 mit Überschrift "Jesus Christus Maria"
Trägermaterial:Papier, zwei Doppelblötter
Schreiber:Michael Stebler, Stadtschreiber (S. 1)
Konrad von Cham, Schreiber (Ratschlag, S. 2-6)
City:Uri, Bühler, d. J.; Zürich, Rat; Uri, Gesandte; Luzern, Russ, Anton; Luzern, Lütishofen, Petermann von; Zug, Ammann, Fleckli; Uri, Ammann, Arnold; Zug, Ammann, Spiler, Jos; Glarus; Schwyz; Unterwalden, Ammann, Müller, Hans; Zürichkrieg, Alter, Rechtgebot; Österreich, Herrschaft, Fünfzigjähriger Friede; Zürich, Bund mit Eidgenossen; Österreich, Herrschaft; Pfäffikon (SZ), Leute; Zürich, Lebensmittelversorgung; Römisches Reich, Kurfürsten; Römisches Reich, König; Zürich, Vogtei, Höfe, Pfäffikon (SZ); Sarganserland (auch Oberland); Zürich, Burgrecht mit Sarganserland; Eidgenossenschaft, Bünde, Luzernerbund; Luzern; Sarganserland (auch Oberland), Leute; Zürich, Gemeinde; Zürich, Bündnis mit Österreich; Zug, Gesandte; Luzern, Gesandte; Bern, Gesandte; Luzern, Ratsbuch; Eidgenossen; Gaster; Zürich, Schreiber, Cham, Konrad von, Handschrift; Zürich, Stadtschreiber, Stebler, Michael, Handschrift; Schwyz, Landrecht mit Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans; Zürich, Rat, Grosser
Personenregister URStAZH:Arnold, Ammann von Uri; Bühler, d. J., Gesandter von Uri; Bullinger, Heinrich, Dorsualvermerk; Fleckli, Ammann von Zug; Lütishofen, Petermann von; Müller, Hans, Ammann von Obwalden; Russ, Anton; Spiler, Jos, Ammann von Zug; Werdenberg-Sargans, Heinrich von, Graf

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: Niederstätter 1995, S. 375f., Nr. 28 und S. 372-375, Nr. 27
Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8872; RMB, Bd. 2, Nr. 1769
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1682
 

Usage

End of term of protection:1/14/1463
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435425
 

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