C I, Nr. 1630 Bürgermeister und Rat der Stadt Costentz antworten Bürgermeister und Rat der Stadt Zuerich auf ihr Schreiben wegen des an Jacob von Cham begangenen Pferderaubs in der Zeit, als ihn die Adressaten auf Wunsch von Konstanz nach Schafhusen gesandt hatten. Man hat deshalb eine Ratsbotscha

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1630
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Costentz antworten Bürgermeister und Rat der Stadt Zuerich auf ihr Schreiben wegen des an Jacob von Cham begangenen Pferderaubs in der Zeit, als ihn die Adressaten auf Wunsch von Konstanz nach Schafhusen gesandt hatten. Man hat deshalb eine Ratsbotschaft zu [Hans von] Rechberg geschickt mit der Bitte um Rückgabe der Pferde sowie des gefangen genommenen Knaben unter Verweis auf den abgeschlossenen Waffenstillstand. Rechberg aber erklärte, mit der Sache nichts zu tun zu haben, und bezeichnete Hanns Jeger (der vom Waffenstillstand ausgenommen ist) als Verantwortlichen für den Raub. Bei Jaeger erreichte die Ratsbotschaft schliesslich, dass er die 3 Pferde von Jacob von Cham sowie den Schüler bis nächsten Sonntag [3. Juli] bei sich behält, damit man mit ihm über die Rückgabe verhandeln kann (das Pferd des Schülers hat Jeger nicht mehr). Das Lösegeld für den Schüler soll 100 Gulden betragen.
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Costentz antworten Bürgermeister und Rat der Stadt Zuerich auf ihr Schreiben wegen des an Jacob von Cham begangenen Pferderaubs in der Zeit, als ihn die Adressaten auf Wunsch von Konstanz nach Schafhusen gesandt hatten. Man hat deshalb eine Ratsbotschaft zu [Hans von] Rechberg geschickt mit der Bitte um Rückgabe der Pferde sowie des gefangen genommenen Knaben unter Verweis auf den abgeschlossenen Waffenstillstand. Rechberg aber erklärte, mit der Sache nichts zu tun zu haben, und bezeichnete Hanns Jeger (der vom Waffenstillstand ausgenommen ist) als Verantwortlichen für den Raub. Bei Jaeger erreichte die Ratsbotschaft schliesslich, dass er die 3 Pferde von Jacob von Cham sowie den Schüler bis nächsten Sonntag [3. Juli] bei sich behält, damit man mit ihm über die Rückgabe verhandeln kann (das Pferd des Schülers hat Jeger nicht mehr). Das Lösegeld für den Schüler soll 100 Gulden betragen.
Creation date(s):6/28/1440
Creation date(s), remarks.:vigilia Petri et Pauli
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Spuren des Verschlusssiegels.
City:Konstanz, Gesandte; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Schreiber, Gerichtsschreiber, Cham, Jakob von; Schaffhausen; Konstanz, Bürgermeister und Rat; Zürich, Schüler; Konstanz
Personenregister URStAZH:Cham, Jakob von, Gerichtsschreiber in Zürich; Jäger, Hans; Rechberg, Hans von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8580
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1630
 

Usage

End of term of protection:6/28/1520
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=435136
 

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