J 63, P I 16 (S. 4-15) Bischof Heinrich von Konstanz entscheidet an einem Rechtstag im Schloss Tüngen im Konflikt zwischen Johans Kündig, Kirchherr von Bühl, und Heinrich Brümsi, genannt Gpur (vertreten durch seinen Sohn Wilhelm), Bürger von Schaffhusen und Inhaber der Vogtei Bühl (die seine Vorfa

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:J 63, P I 16 (S. 4-15)
Title:Bischof Heinrich von Konstanz entscheidet an einem Rechtstag im Schloss Tüngen im Konflikt zwischen Johans Kündig, Kirchherr von Bühl, und Heinrich Brümsi, genannt Gpur (vertreten durch seinen Sohn Wilhelm), Bürger von Schaffhusen und Inhaber der Vogtei Bühl (die seine Vorfahren von den Herren von Krenkingen erworben haben) über verschiedene strittige Punkte, nachdem sich die Parteien mittels Anlassbrief auf ihn als Schiedsrichter verständigt und die Einhaltung seines Entscheids bei einer Strafe von 100 Rheinischen Gulden versprochen haben. Der Kirchherr von Bühl soll inskünftig dem Vogt und seinen zwei Begleitern während der beiden Jahrgerichte im Mai und im Herbst zu Essen und zu Trinken geben, die Widem soll den Pferden Stallung und Futter geben, und der Kelnhof soll Heu und Stroh liefern; die Forderung Kündigs nach einer Entschädigung von 6 Pfund Haller für die bisherigen Unkosten, als der Vogt mit 6 bis 8 Begleitern erschien, wird abgewiesen. Für das kleine Gut in Bühl, das die Brümsi ebenfalls von den Herren von Krenkingen gekauft haben, soll Kündig wie die letzten 25 Jahre 2 Mütt Kernen und 2 1/2 Pfund Haller (und nicht nur 10 Schilling) Zins zahlen. Der Zehnt des Hofes Erwil geht sowohl von den älteren als auch von den neu urbar gemachten Landflächen an die Brümsi. Die gegenseitigen Forderungen nach Schadenersatz werden abgewiesen. (Lehensherren der Kirche Bühl sind Abt und Konvent des Klosters Reinaw.) Siegel des Bischofs angekündigt.
Brief:Bischof Heinrich von Konstanz entscheidet an einem Rechtstag im Schloss Tüngen im Konflikt zwischen Johans Kündig, Kirchherr von Bühl, und Heinrich Brümsi, genannt Gpur (vertreten durch seinen Sohn Wilhelm), Bürger von Schaffhusen und Inhaber der Vogtei Bühl (die seine Vorfahren von den Herren von Krenkingen erworben haben) über verschiedene strittige Punkte, nachdem sich die Parteien mittels Anlassbrief auf ihn als Schiedsrichter verständigt und die Einhaltung seines Entscheids bei einer Strafe von 100 Rheinischen Gulden versprochen haben. Der Kirchherr von Bühl soll inskünftig dem Vogt und seinen zwei Begleitern während der beiden Jahrgerichte im Mai und im Herbst zu Essen und zu Trinken geben, die Widem soll den Pferden Stallung und Futter geben, und der Kelnhof soll Heu und Stroh liefern; die Forderung Kündigs nach einer Entschädigung von 6 Pfund Haller für die bisherigen Unkosten, als der Vogt mit 6 bis 8 Begleitern erschien, wird abgewiesen. Für das kleine Gut in Bühl, das die Brümsi ebenfalls von den Herren von Krenkingen gekauft haben, soll Kündig wie die letzten 25 Jahre 2 Mütt Kernen und 2 1/2 Pfund Haller (und nicht nur 10 Schilling) Zins zahlen. Der Zehnt des Hofes Erwil geht sowohl von den älteren als auch von den neu urbar gemachten Landflächen an die Brümsi. Die gegenseitigen Forderungen nach Schadenersatz werden abgewiesen. (Lehensherren der Kirche Bühl sind Abt und Konvent des Klosters Reinaw.) Siegel des Bischofs angekündigt.
Creation date(s):approx. 17th cent. - approx. 18th cent.
Entstehungsdatum, Original:7/24/1437
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Frühneuzeitliche Abschrift
Trägermaterial:Papier
City:Rheinau (Benediktinerkloster), Abt und Konvent; Tiengen, Schloss; Bühl (Klettgau, D), Erwil, Zehnt; Rheinau (Benediktinerkloster), Lehen; Konstanz, Bistum, Bischof, Heinrich; Bühl (Klettgau, D), Kirchherr, Kündig, Johans; Bühl (Klettgau, D), Grundbesitz; Bühl (Klettgau, D), Jahrgericht; Schaffhausen, Bürger, Brümsi, Heinrich, gen. Gpur; Bühl (Klettgau, D), Vogtei, Brümsi, Heinrich; Schaffhausen, Bürger, Brümsi, Wilhelm; Bühl (Klettgau, D), Kirche
Personenregister URStAZH:Brümsi, Heinrich, gen. Gpur; Brümsi, Wilhelm; Heinrich, Bischof von Konstanz; Krenkingen, Herren von; Kündig, Johans, Kirchherr von Bühl

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8132; REC, Bd. 4, Nr. 9960 (nach dem Original)
Anmerkungen:Original: GLA Karlsruhe
Level:Dokument
Ref. code AP:J 63, P I 16 (S. 4-15)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1880
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434718
 

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