C II 11, Nr. 754 Paulus Goeldli, Bürger von Zúrich, beurkundet, dass er 2 Juchart Acker als Erblehen an Hanns Etter von Hirslanden verliehen hat um einen Zins von 7 Viertel Kernen Zürcher Mass, jährlich auf Martinstag in der Stadt Zürich abzuliefern, sowie von 1 Fasnachtshuhn. Der Acker liegt an E

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 11, Nr. 754
Title:Paulus Goeldli, Bürger von Zúrich, beurkundet, dass er 2 Juchart Acker als Erblehen an Hanns Etter von Hirslanden verliehen hat um einen Zins von 7 Viertel Kernen Zürcher Mass, jährlich auf Martinstag in der Stadt Zürich abzuliefern, sowie von 1 Fasnachtshuhn. Der Acker liegt an Entziskilch und grenzt an das Spitalgut, an das Gut von Heini Krut und an das von Heini Meyer. Etter soll den Acker in Ehren halten, damit er den Zins abwirft, wobei sich der Zins auf 6 Viertel Kernen reduziert, sollte Hanns Frytag oder seine Kinder das Gut nicht mehr bebauen. Erhöht werden darf der Zins nicht. Etter soll auf eigene Kosten umgehend ein neues Haus auf dem Acker bauen. Bei einem Verkauf hat Göldli ein Vorkaufsrecht zu einen um 5 Pfund Zürcher Pfennig reduzierten Preis. Wenn Etter das Haus wegbringen will, hat er 6 Pfund als Abzug zu entrichten, ebenso wenn er das Lehen ganz aufgeben will. Die Verleihung des Lehens geschieht ohne Verpflichtung zu irgendwelchen Hilfeleistungen von Göldli. Göldli siegelt.
Brief:Paulus Goeldli, Bürger von Zúrich, beurkundet, dass er 2 Juchart Acker als Erblehen an Hanns Etter von Hirslanden verliehen hat um einen Zins von 7 Viertel Kernen Zürcher Mass, jährlich auf Martinstag in der Stadt Zürich abzuliefern, sowie von 1 Fasnachtshuhn. Der Acker liegt an Entziskilch und grenzt an das Spitalgut, an das Gut von Heini Krut und an das von Heini Meyer. Etter soll den Acker in Ehren halten, damit er den Zins abwirft, wobei sich der Zins auf 6 Viertel Kernen reduziert, sollte Hanns Frytag oder seine Kinder das Gut nicht mehr bebauen. Erhöht werden darf der Zins nicht. Etter soll auf eigene Kosten umgehend ein neues Haus auf dem Acker bauen. Bei einem Verkauf hat Göldli ein Vorkaufsrecht zu einen um 5 Pfund Zürcher Pfennig reduzierten Preis. Wenn Etter das Haus wegbringen will, hat er 6 Pfund als Abzug zu entrichten, ebenso wenn er das Lehen ganz aufgeben will. Die Verleihung des Lehens geschieht ohne Verpflichtung zu irgendwelchen Hilfeleistungen von Göldli. Göldli siegelt.
Creation date(s):4/16/1437
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (mit Zierinitiale)
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Vom Siegel nur noch der Pergamentstreifen vorhanden.
City:Zürich, Hirslanden, Krut, Heini; Zürich, Bürger, Göldli, Paulus; Zürich, Hirslanden, Etter, Hans; Zürich, Hirslanden, Entziskilch; Zürich, Spital, Grundbesitz; Zürich, Hirslanden, Spitalgut
Personenregister URStAZH:Etter, Hans; Freitag, Hans; Göldli, Paulus; Krut, Heini; Meier, Heini

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8088
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 11, Nr. 754
 

Usage

End of term of protection:4/16/1467
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434685
 

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