A 184.1, Nr. 22 Herzog Fridrich der Ältere von Osterrych schreibt an Bürgermeister und Rat von Ulm sowie an die anderen Reichsstädte der Vereinigung in Swaben und teilt ihnen mit, dass die Zürcher seinen Räten im Sangannserlannd und Umgebung gewisse Kaufbeschränkungen auferlegt haben und auf seine

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 184.1, Nr. 22
Title:Herzog Fridrich der Ältere von Osterrych schreibt an Bürgermeister und Rat von Ulm sowie an die anderen Reichsstädte der Vereinigung in Swaben und teilt ihnen mit, dass die Zürcher seinen Räten im Sangannserlannd und Umgebung gewisse Kaufbeschränkungen auferlegt haben und auf seine Anfrage nach den Gründen [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8005] erst nach langer Zeit eine Antwort gegeben haben [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8014], die ihm "froemd und unpillich" erscheint. Ausserdem hat er erfahren, dass die Zürcher seine Leuten zu Wallestat und in der Umgebung teilweise als Bürger empfangen und in Eid genommen haben, obwohl es gegen allgemeines Recht und kaiserliche Gesetze verstösst, Untertanen eines anderen Herrn ohne dessen Zustimmung in Eid zu nehmen. Er hat nun in der Streitfrage Recht geboten auf das Konzil zu Basel, den Kaiser oder eine andere Instanz [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8026]. Er bittet die Adressaten, an Zürich zu schreiben, um die Stadt von ihrem Vorgehen gegen das Haus Österreich abzubringen und sie zu veranlassen, das Rechtgebot anzunehmen. Bitte um Antwort.
Brief:Herzog Fridrich der Ältere von Osterrych schreibt an Bürgermeister und Rat von Ulm sowie an die anderen Reichsstädte der Vereinigung in Swaben und teilt ihnen mit, dass die Zürcher seinen Räten im Sangannserlannd und Umgebung gewisse Kaufbeschränkungen auferlegt haben und auf seine Anfrage nach den Gründen [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8005] erst nach langer Zeit eine Antwort gegeben haben [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8014], die ihm "froemd und unpillich" erscheint. Ausserdem hat er erfahren, dass die Zürcher seine Leuten zu Wallestat und in der Umgebung teilweise als Bürger empfangen und in Eid genommen haben, obwohl es gegen allgemeines Recht und kaiserliche Gesetze verstösst, Untertanen eines anderen Herrn ohne dessen Zustimmung in Eid zu nehmen. Er hat nun in der Streitfrage Recht geboten auf das Konzil zu Basel, den Kaiser oder eine andere Instanz [URStAZH, Bd. 6, Nr. 8026]. Er bittet die Adressaten, an Zürich zu schreiben, um die Stadt von ihrem Vorgehen gegen das Haus Österreich abzubringen und sie zu veranlassen, das Rechtgebot anzunehmen. Bitte um Antwort.
Creation date(s):12/28/1436
Creation date(s), remarks.:"an der hailigen kindlintag anno etc. [14]37
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Innsbruck
Überlieferung:Zeitgenössische Abschrift (Beilage zu URStAZH VI Nr. 8039)
Trägermaterial:Papier
City:Nürnberg; Augsburg; Konstanz; Basel; Strassburg; Schwaben, Reichsstädte, Bund; Walenstadt; Sarganserland (auch Oberland); Römisches Reich, Recht, kaiserliches; Zürichkrieg, Alter, Rechtgebot; Basel, Konzil, Vermittler in Konflikten; Römisches Reich, Kaiser; Österreich, Haus; Zürich, Burgrecht mit Sarganserland; Römisches Reich, Reichsstädte; Ulm, Bürgermeister und Rat; Österreich, Herzog, Habsburg, Friedrich von; Innsbruck (AO); Zürich
Personenregister URStAZH:Habsburg, Friedrich von, der Ältere, Herzog

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8027; Baum 1994, S. 391 Nr. 23; QZWG, Bd. 1, Nr. 968 Vorbemerkung (mit Nachweis gleichlautender Schreiben an Strassburg, Basel, Konstanz, Augsburg und Nürnberg).
Level:Dokument
Ref. code AP:A 184.1, Nr. 22
 

Usage

End of term of protection:12/28/1456
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434632
 

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