C II 9, Nr. 86 Hug Wuest und seine Frau Elsbetha beurkunden, dass sie von Wilhelm Koch, Bürger zu Utznach, 2 1/2 Juchart Reben sowie 3 Juchart Reben seiner Geschwister mit Haus, Hofstatt und Wiesen am Feld zu Meilen als Lehen empfangen haben. Ab den Reben der Geschwister geht ein Zins von 1/2 Mütt

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 9, Nr. 86
Title:Hug Wuest und seine Frau Elsbetha beurkunden, dass sie von Wilhelm Koch, Bürger zu Utznach, 2 1/2 Juchart Reben sowie 3 Juchart Reben seiner Geschwister mit Haus, Hofstatt und Wiesen am Feld zu Meilen als Lehen empfangen haben. Ab den Reben der Geschwister geht ein Zins von 1/2 Mütt Kernen, wovon sie die Hälfte (1 Viertel) übernehmen. Koch soll im Haus einen eigenen Keller haben. Wüst und seine Frau verpflichten sich, die Reben und Güter in gutem Zustand zu halten, ansonsten sie das Lehen auf die folgende Wümmet verlieren. Der gepresste Weinertrag geht zur Hälfte an Koch und seine Geschwister. Koch und seine Geschwister sollen das Erneuern der Weinstöcke ("gruben") zur Hälfte übernehmen. Auch sollen beide Seiten gleichviel Mist beisteuern, wobei Koch und seine Geschwister ihren Anteil mit Schiff und Karren anzuliefern haben, während Wüst die Verteilung in den Reben übernimmt. Liefert eine Seite den Mist nicht, kann ihn die andere Seite zukaufen und die Kosten am Ertrag in Abzug bringen. Beide Seiten sollen bei Bedarf Humus eintragen. Koch und seine Geschwister leihen Wüst 4 Pfund Pfennig Zürcher Münze. Als Unterpfand setzen Wüst und seine Frau allen ihren liegenden und fahrenden Besitz ein. Erbetener Siegler: Meister [Heinrich] Bluntschli, Vogt von Zürich zu Meilen.
Brief:Hug Wuest und seine Frau Elsbetha beurkunden, dass sie von Wilhelm Koch, Bürger zu Utznach, 2 1/2 Juchart Reben sowie 3 Juchart Reben seiner Geschwister mit Haus, Hofstatt und Wiesen am Feld zu Meilen als Lehen empfangen haben. Ab den Reben der Geschwister geht ein Zins von 1/2 Mütt Kernen, wovon sie die Hälfte (1 Viertel) übernehmen. Koch soll im Haus einen eigenen Keller haben. Wüst und seine Frau verpflichten sich, die Reben und Güter in gutem Zustand zu halten, ansonsten sie das Lehen auf die folgende Wümmet verlieren. Der gepresste Weinertrag geht zur Hälfte an Koch und seine Geschwister. Koch und seine Geschwister sollen das Erneuern der Weinstöcke ("gruben") zur Hälfte übernehmen. Auch sollen beide Seiten gleichviel Mist beisteuern, wobei Koch und seine Geschwister ihren Anteil mit Schiff und Karren anzuliefern haben, während Wüst die Verteilung in den Reben übernimmt. Liefert eine Seite den Mist nicht, kann ihn die andere Seite zukaufen und die Kosten am Ertrag in Abzug bringen. Beide Seiten sollen bei Bedarf Humus eintragen. Koch und seine Geschwister leihen Wüst 4 Pfund Pfennig Zürcher Münze. Als Unterpfand setzen Wüst und seine Frau allen ihren liegenden und fahrenden Besitz ein. Erbetener Siegler: Meister [Heinrich] Bluntschli, Vogt von Zürich zu Meilen.
Creation date(s):1/29/1440
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Meilen, Vogt, Bluntschli, Heinrich; Zürich, Vogtei, Meilen, Vogt, Bluntschli, Heinrich; Uznach, Bürger, Koch, Wilhelm; Zürichsee, Schifffahrt; Zürich, Zunftmeister, Bluntschli, Heinrich; Meilen, Feldmeilen, Reben, Düngung
Personenregister URStAZH:Bluntschli, Heinrich, Vogt zu Meilen; Koch, Wilhelm; Wüst, Elsbeth; Wüst, Hug

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 8523
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 9, Nr. 86
 

Usage

End of term of protection:1/29/1470
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434577
 

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