C I, Nr. 1782 Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich antworten Schultheiss und Rat von Bern auf ihr Schreiben wegen Strassburg und erläutern ihnen - nachdem sie zuvor aus Strassburg Abschriften des Briefwechsels zwischen Zürich und Strassburg erhalten haben - die Angelegenheit ihres Bürgers Bartho

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1782
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich antworten Schultheiss und Rat von Bern auf ihr Schreiben wegen Strassburg und erläutern ihnen - nachdem sie zuvor aus Strassburg Abschriften des Briefwechsels zwischen Zürich und Strassburg erhalten haben - die Angelegenheit ihres Bürgers Bartholome Eggrich nochmals ausführlich aus ihrer Sicht (Überfall Eggrichs durch Mulheim und seine Helfer auf dem Rückweg von Strassburg; Gefangennahme, Befreiung und neuerliche Gefangennahme, verbunden mit schwerer Körperverletzung [Aufstechen der "spannader"] sowie Beraubung; anschliessend wird Eggrich gefesselt und in der Meinung, er sei tot, im Wald liegen gelassen; Eggrich kommt aber wieder zu sich und kann auf den Knien aus dem Wald kriechen, lässt sich von einem Hirten die Fesseln lösen und setzt über einen Fluss, wo er erneut Müllheim und seinen Helfern in die Hände fällt, die ihm einen Strick um den Hals legen und drohen, ihn umzubringen; Intervention von Zeugen des Geschehens, nachdem sich Eggrich als Bürger von Zürich zu erkennen gibt, und Freilassung nach eidlichem Versprechen, sich auf ein Schloss namens Katzenhein zu begeben; Transport des Verletzten nach Strassburg, wo er aber von Müllheim in der Herberge heimgesucht und im Beisein des Wirts nach Katzenheim gemahnt wird [wenn er an Krücken zum Ammeister gehen könne, könne er auch nach Katzenheim kommen]; Flucht Eggrichs in eine "fryheit" [Asylstätte]; alles unter offensichtlicher Verletzung des von Strassburg versprochenen sicheren Aufenthalts in der Stadt). Sämtliche Schreiben ("schrifft gen schrifft") sowie die Gespräche mit den Gesandten Strassburgs betreffend Bestrafung der Schuldigen blieben ohne Ergebnis, weshalb man Eggrich zuletzt die Beschlagnahmung von Strassburger Waren auf Zürcher Territorium erlaubt hat. Das Angebot Strassburgs zu einem gütlichen Verfahren vor Vertretern der Eidgenossen wird abgelehnt, weil es für Eggrich eine ungebührliche Verzögerung seiner Angelegenheit bedeuten würde. Die Rückgabe der geraubten Ware ist noch immer ausstehend (dazu Abschrift des letzten Schreibens Zürichs an Strassburg [URStAZH, Bd. 6, Nr. 7839] in Beilage angekündigt).
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich antworten Schultheiss und Rat von Bern auf ihr Schreiben wegen Strassburg und erläutern ihnen - nachdem sie zuvor aus Strassburg Abschriften des Briefwechsels zwischen Zürich und Strassburg erhalten haben - die Angelegenheit ihres Bürgers Bartholome Eggrich nochmals ausführlich aus ihrer Sicht (Überfall Eggrichs durch Mulheim und seine Helfer auf dem Rückweg von Strassburg; Gefangennahme, Befreiung und neuerliche Gefangennahme, verbunden mit schwerer Körperverletzung [Aufstechen der "spannader"] sowie Beraubung; anschliessend wird Eggrich gefesselt und in der Meinung, er sei tot, im Wald liegen gelassen; Eggrich kommt aber wieder zu sich und kann auf den Knien aus dem Wald kriechen, lässt sich von einem Hirten die Fesseln lösen und setzt über einen Fluss, wo er erneut Müllheim und seinen Helfern in die Hände fällt, die ihm einen Strick um den Hals legen und drohen, ihn umzubringen; Intervention von Zeugen des Geschehens, nachdem sich Eggrich als Bürger von Zürich zu erkennen gibt, und Freilassung nach eidlichem Versprechen, sich auf ein Schloss namens Katzenhein zu begeben; Transport des Verletzten nach Strassburg, wo er aber von Müllheim in der Herberge heimgesucht und im Beisein des Wirts nach Katzenheim gemahnt wird [wenn er an Krücken zum Ammeister gehen könne, könne er auch nach Katzenheim kommen]; Flucht Eggrichs in eine "fryheit" [Asylstätte]; alles unter offensichtlicher Verletzung des von Strassburg versprochenen sicheren Aufenthalts in der Stadt). Sämtliche Schreiben ("schrifft gen schrifft") sowie die Gespräche mit den Gesandten Strassburgs betreffend Bestrafung der Schuldigen blieben ohne Ergebnis, weshalb man Eggrich zuletzt die Beschlagnahmung von Strassburger Waren auf Zürcher Territorium erlaubt hat. Das Angebot Strassburgs zu einem gütlichen Verfahren vor Vertretern der Eidgenossen wird abgelehnt, weil es für Eggrich eine ungebührliche Verzögerung seiner Angelegenheit bedeuten würde. Die Rückgabe der geraubten Ware ist noch immer ausstehend (dazu Abschrift des letzten Schreibens Zürichs an Strassburg [URStAZH, Bd. 6, Nr. 7839] in Beilage angekündigt).
Creation date(s):9/29/1435
Creation date(s), remarks.:Michael
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Trägermaterial:Papier
City:Zürich, Bürger, Eggrich, Bartholomäus; Strassburg; Bern, Schultheiss und Rat; Zürich, Bürgermeister und Rat; Strassburg, Herberge; Quatzenheim (Elsass), Schloss; Strassburg, Ammeister; Zürich, Herrschaftsgebiet; Eidgenossen; Strassburg, Asylstätte
Personenregister URStAZH:Eggrich, Bartholomäus, Goldschmied, Bürger von Zürich; Müllheim, Heinz von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 7841
Anmerkungen:Original: StA Luzern, TA 1 f. 46 (Abschiedeband).
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1782
 

Usage

End of term of protection:9/29/1515
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434398
 

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