C II 10, Nr. 245 Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich entscheiden im Konflikt zwischen Cuonrat Wiss, Klosterherr von Wettingen und Schaffner des Klosters in Zürich, als Vertreter seines Klosters einerseits und Ritter Heinrich Swend als Vertreter seiner Frau Regula anderseits um den Zehnt von ein

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 10, Nr. 245
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich entscheiden im Konflikt zwischen Cuonrat Wiss, Klosterherr von Wettingen und Schaffner des Klosters in Zürich, als Vertreter seines Klosters einerseits und Ritter Heinrich Swend als Vertreter seiner Frau Regula anderseits um den Zehnt von einigen namentlich genannten Äckern (1 Juchart auf dem Stoss; ungefähr 3 Juchart unterhalb des Wattenwegs; 1 1/2 Juchart von zwei Äckern im Griess; 1 Juchart an der niederen Breiti gegen Taellikon unter den Eichen; 2 Juchart gegen Dällikon, genannt am Keiben; 2 Juchart bei Sant Niclaus Huesli oberhalb des Weges; 2 Juchart im Affolterer Gestrüpp), die zum Meierhof von Regenstorff gehören, der Eigen von Regula Schwend ist, dass das Kloster Wettingen die besseren Beweismittel vorgelegt habe (in Form von durch Ratsgesandte aufgenommene Kundschaften), weshalb der Zehnt, der zur Widem und Rütizehnt von Regensdorf gehört, dem Kloster auch weiterhin zu entrichten ist. Der Kaufbrief von Regula Schwend soll aber durch diesen Entscheid nicht beeinträchtigt werden. - Der Vertreter von Wettingen hatte geklagt, Schwend verweigere die Entrichtung des Zehnten seit zwei Jahren; Schwend hatte argumentiert, der verstorbene Jacob Glenter habe den Meierhof vor vielen Jahren vom verstorbenen Landenberg mit allen Zehnten gekauft und so sei er auch an seine Frau gekommen. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Sekretsiegel der Stadt.
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zurich entscheiden im Konflikt zwischen Cuonrat Wiss, Klosterherr von Wettingen und Schaffner des Klosters in Zürich, als Vertreter seines Klosters einerseits und Ritter Heinrich Swend als Vertreter seiner Frau Regula anderseits um den Zehnt von einigen namentlich genannten Äckern (1 Juchart auf dem Stoss; ungefähr 3 Juchart unterhalb des Wattenwegs; 1 1/2 Juchart von zwei Äckern im Griess; 1 Juchart an der niederen Breiti gegen Taellikon unter den Eichen; 2 Juchart gegen Dällikon, genannt am Keiben; 2 Juchart bei Sant Niclaus Huesli oberhalb des Weges; 2 Juchart im Affolterer Gestrüpp), die zum Meierhof von Regenstorff gehören, der Eigen von Regula Schwend ist, dass das Kloster Wettingen die besseren Beweismittel vorgelegt habe (in Form von durch Ratsgesandte aufgenommene Kundschaften), weshalb der Zehnt, der zur Widem und Rütizehnt von Regensdorf gehört, dem Kloster auch weiterhin zu entrichten ist. Der Kaufbrief von Regula Schwend soll aber durch diesen Entscheid nicht beeinträchtigt werden. - Der Vertreter von Wettingen hatte geklagt, Schwend verweigere die Entrichtung des Zehnten seit zwei Jahren; Schwend hatte argumentiert, der verstorbene Jacob Glenter habe den Meierhof vor vielen Jahren vom verstorbenen Landenberg mit allen Zehnten gekauft und so sei er auch an seine Frau gekommen. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Sekretsiegel der Stadt.
Creation date(s):1/29/1435
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Ein Bruchstück des Siegels hängt.
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Regensdorf, Meierhof, Schwend, Regula; Regensdorf, St. Niklaushüsli; Zürich, Schaffner des Klosters Wettingen, Wiss, Konrad; Regensdorf, Meierhof, Zehnten; Zürich, Ratsgesandte; Regensdorf, Rütizehnt; Wettingen (Zisterzienserkloster), Schaffner, Wiss, Konrad; Regensdorf, Stoss; Regensdorf, Gries; Regensdorf, Breite, niedere; Regensdorf, Keiben; Regensdorf, Affolterer Gestrüpp; Wettingen (Zisterzienserkloster), Klosterherr, Wiss, Konrad; Regensdorf, Wattweg; Dällikon
Personenregister URStAZH:Glenter, Jakob; Landenberg; Schwend, Heinrich, Ritter; Schwend, Regula; Wiss, Konrad, Klosterherr von Wettingen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 7752
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 10, Nr. 245
 

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Related units of description:Mehrfachausfertigung siehe:
C IV 8.9, Nr. 2 Zweitausfertigung von C II 10, Nr. 245, 1435.01.29 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:1/29/1515
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=434310
 

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