Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 729 (S. 175-176) |
Title: | Entscheid von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, dass der Abt von Wettingen den Leuten von Höngg keine neuen Belastungen aufdrängen soll |
Brief: | Dem Prälaten von Wettingen, der nach dem Verweis wegen des von ihm geforderten zu hohen Lehenschillings seine diesbezüglichen Befugnisse darlegen will, soll angezeigt werden, dass er seine Lehen nach alter Form, ohne Neuerungen oder Steigerungen, verleihen soll wie seine Vorgänger. Dann sei man auch geneigt, ihn in seinen Rechten zu schützen. Die Obervögte von Höngg sollen die Leute von Höngg an der Gemeindeversammlung daran erinnern, dass sie von ihren Lehenherren keine neuen Belastungen akzeptieren sollen. Wenn ein Lehen ledig wird, haben sie sich bei den Obervögten zu melden und deren Rat einzuholen. |
Creation date(s): | 5/16/1715 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Erblehen; Gemeindeversammlung; Lehen; Vogtei; Zins |
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Usage |
End of term of protection: | 5/16/1795 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4342627 |
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