B II 673 (S. 141) Jurisdiktionalstreit zwischen den Obervogteien Wiedikon und Höngg, 1701.05.11 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 673 (S. 141)
Title:Jurisdiktionalstreit zwischen den Obervogteien Wiedikon und Höngg
Brief:In der Frage, ob für die Fertigung der Erbteilung Jakob Nötzlis, genannt Spillenmacher, der im Hard in der Obervogtei Wiedikon ansässig, aber in Höngg gemeindsgenössig ist, die Obervögte und Landschreiber von Wiedikon oder diejenigen von Höngg zuständig sind, entscheiden Bürgermeister und Rat, dass sie diesen Fall gemeinsam behandeln sollen. Nötzli soll die entsprechenden Gebühren jedoch nur einmal zu entrichten haben. Die Obervögte sollen das Sitzungsgeld zur Hälfte aufteilen, bei den Schreibergebühren stehen zwei Drittel Landschreiber Holzhalb von Höngg und ein Drittel Landschreiber Esslinger von Wiedikon zu, da die bisherigen Schreibakte in der Kanzlei Höngg ausgeführt wurden und die Federführung daher bei Holzhalb liegt. Die Entscheidung, in wessen Jurisdiktion solche Fälle zukünftig fallen sollen, wird an die Räte und Burger verwiesen.
Creation date(s):5/11/1701

Dokumentspezifische Merkmale

Preview:
Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Gericht; Landschreiber; Kompetenz; Urteil; Vogtei

Weitere Angaben

Weblinks:Digitalisat und Volltext (Aufbereitung mit Transkribus)
Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 146
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 673 (S. 141)
 

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Usage

End of term of protection:5/11/1781
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4341094
 

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