C II 17, Nr. 188 (Insert) Graf Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, erklärt als Obmann im Schiedsverfahren zwischen dem Abt von Rinouw einerseits und Ritter Heinrich, Hans genannt Molle und Hans genannt Bitterly Truchsessen von Diessenhofen anderseits wegen eines Weihers im Riet in Oerlingen na

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 17, Nr. 188 (Insert)
Title:Graf Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, erklärt als Obmann im Schiedsverfahren zwischen dem Abt von Rinouw einerseits und Ritter Heinrich, Hans genannt Molle und Hans genannt Bitterly Truchsessen von Diessenhofen anderseits wegen eines Weihers im Riet in Oerlingen nach einer Bedenkzeit und nach Einholung des Rats von geistlichen und weltlichen Personen in Stadt und Land das Parteiurteil der Zugesetzten des Abts für das bessere und schliesst sich diesem an.
Brief:Graf Wilhelm von Montfort, Herr zu Tettnang, erklärt als Obmann im Schiedsverfahren zwischen dem Abt von Rinouw einerseits und Ritter Heinrich, Hans genannt Molle und Hans genannt Bitterly Truchsessen von Diessenhofen anderseits wegen eines Weihers im Riet in Oerlingen nach einer Bedenkzeit und nach Einholung des Rats von geistlichen und weltlichen Personen in Stadt und Land das Parteiurteil der Zugesetzten des Abts für das bessere und schliesst sich diesem an. - Dem Prozess vorausgegangen war ein erstes Schiedsverfahren mit Graf Wilhelm als Obmann gemäss einem von Herzog Fridrich von Oesterrich ausgehandelten Anlassbrief mit Verhandlungen in Ravenspurg und einem ersten Obmannspruch [URStAZH, Bd. 5, Nr. 7282]. Das zweite Verfahren beruht auf einer Klage der Truchsessen, der Abt habe mit seinem [mittlerweile errichteten] Weiher ihre Güter "geswelt und erttrenkt". Die Parteiverhandlungen fanden anlässlich eines auf vergangenen Mittwoch nach Andreas [5. Dezember 1431] nach Schaffhusen angesetzten Rechtstages statt [vgl. URStAZH, Bd. 6, Nr. 7407]. Zugesetzte der Truchsessen waren Hans Cuonratt von Bodmen und Heinrich von Roggwil, beide Ritter, Zugesetzte des Abts Hans von Sal, Schultheiss von Winterthur, und Hans Halower, Unterbürgermeister von Schaffhausen. Ihre Parteiurteile, die sie aufgrund der ihnen schriftlich zugestellten Parteiverhandlungen fällten, werden ausführlich referiert: Die Zugesetzten der Truchsessen entscheiden erstens, dass die Versäumnis der Frist von dreimal 14 Tagen keine Folgen für die Truchsessen haben soll; zweitens, dass die Forderung des Abts nach Beweisen für das Vogtrecht der Truchsessen in Örlingen über die Bestimmungen des Anlassbriefs hinausgeht; drittens, dass die Klage der Truchsessen gerechtfertigt ist, unter der Voraussetzung, dass sie die betroffenen Güter vor dem Anlassbrief erworben haben. (Es handelt sich einerseits um ein Gut in Trullikon, das Truchsess Heinrich von Albrecht von Mullinen als Eigen gekauft hat und von dem rund 5 Mannmad Wiese in der Weiheranlage liegen, anderseits um einen Zehnt derselben Wiese, den Truchsess Heinrich vom Abt von Crutzlingen gekauft hat und von dem rund 20 Mannmad in der Weiheranlage liegen. Der Abt machte geltend, das Gut sei ein Rheinauer Lehen und der Kauf deshalb gar nicht rechtmässig bzw. bei einer Teilung des Guts hätte Mülinen es nach altem Herkommen der Grafschaft Kiburg dem anderen Inhaber anbieten müssen, und beim Zehnt habe ihm der Abt von Kreuzlingen ein Vorkaufsrecht zugesichert und ausserdem handle es sich nicht um einen derart gewichtigen Besitz.) Die Zugesetzten des Abts entscheiden, dass der erste Obmannspruch gültig bleiben soll und dass das Gut und der Zehnt gar nicht Gegenstand des Verfahrens sind, da es sich nicht um Erbbesitz handelt. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Unten aufgedrücktes Siegel von Graf Wilhelm angekündigt.
Creation date(s):7/23/1432
Entstehungsdatum, Original:7/7/1432
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift (Insert)
City:Kleinandelfingen, Örlingen, Weiher; Kleinandelfingen, Örlingen, Riet; Diessenhofen, Truchsess, Hans, gen. Molli; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt; Rheinau (Benediktinerkloster), Lehen; Diessenhofen, Truchsess, Heinrich, Ritter; Diessenhofen, Truchsess, Hans, gen. Bitterli; Tettnang, Montfort, Wilhelm von, Graf; Österreich, Herzog, Habsburg, Friedrich von; Ravensburg, Rechtstag; Schaffhausen, Rechtstag; Schaffhausen, Bürgermeister, Unterbürgermeister, Hallauer, Johans; Kleinandelfingen, Örlingen, Vogteirechte, Truchsessen von Diessenhofen; Kreuzlingen (Augustinerchorherren), Abt; Kyburg, Grafschaft, Lehensrecht; Winterthur, Schultheiss, Sal, Hans von; Trüllikon, Wiese; Schaffhausen
Personenregister URStAZH:Bodman, Hanskonrad von, Ritter; Habsburg, Friedrich von, Herzog; Hallauer, Johans, Unterbürgermeister von Schaffhausen; Montfort-Tettnang, Wilhelm von, Graf; Mülinen, Albrecht von; Roggwil, Heinrich von, Ritter; Sal, Johans von, Schultheiss von Winterthur; Truchsess von Diessenhofen, Heinrich, Ritter; Truchsess von Diessenhofen, Johans, gen. Bitterli; Truchsess von Diessenhofen, Johans, gen. Molli

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 6, Nr. 7475
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 17, Nr. 188 (Insert)
 

Usage

End of term of protection:7/23/1512
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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