B II 499 (S. 99-100) Befreiung Wipkingens von der Wachdienstpflicht, 1657.10.31 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 499 (S. 99-100)
Title:Befreiung Wipkingens von der Wachdienstpflicht
Brief:Die Wipkinger haben sich darüber beschwert, dass sie zusammen mit den Vier Wachten ihre Nachtwache bis an die Stadtmauern ausdehnen sollen. Dies sei eine ihnen zuvor nie zugemutete Neuerung. Der Rat entscheidet, dass ihnen das Wachen um die grössere Stadt herum erlassen sein soll und dies wie bisher allein die Pflicht der Vier Wachten sei. Sie haben aber in ihrer eigenen Gemeinde die Wache gebührend zu versehen. Dasselbe soll für Albisrieden und ähnliche Orte hinsichtlich des Wachens vor der Kleinen Stadt gelten.
Creation date(s):10/31/1657

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Dienstpflicht; Einsprache; Gemeinde; Rechtsgewohnheit; Wachdienst

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 121
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 499 (S. 99-100)
 

Usage

End of term of protection:10/31/1737
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4327842
 

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