Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 499 (S. 99-100) |
Title: | Befreiung Wipkingens von der Wachdienstpflicht |
Brief: | Die Wipkinger haben sich darüber beschwert, dass sie zusammen mit den Vier Wachten ihre Nachtwache bis an die Stadtmauern ausdehnen sollen. Dies sei eine ihnen zuvor nie zugemutete Neuerung. Der Rat entscheidet, dass ihnen das Wachen um die grössere Stadt herum erlassen sein soll und dies wie bisher allein die Pflicht der Vier Wachten sei. Sie haben aber in ihrer eigenen Gemeinde die Wache gebührend zu versehen. Dasselbe soll für Albisrieden und ähnliche Orte hinsichtlich des Wachens vor der Kleinen Stadt gelten. |
Creation date(s): | 10/31/1657 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Dienstpflicht; Einsprache; Gemeinde; Rechtsgewohnheit; Wachdienst |
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Usage |
End of term of protection: | 10/31/1737 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4327842 |
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