Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 357.1, Nr. 78 |
Title: | Schreiben des Abts von Einsiedeln über die Abgaben der klösterlichen Eigenleute in Schwerzenbach |
Brief: | Der Abt von Einsiedeln, Joachim Eichhorn, erinnert Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich daran, dass die klösterlichen Eigenleute in Schwerzenbach gemäss verbrieftem Recht 6 Pfund für Fasnachtshühner zu bezahlen haben, was jedoch unter Abt Ludwig Blarer aberkannt worden sei, da die Eigenleute diesen Zins schon lange nicht mehr bezahlt hätten, weil sie ihn mit der Raubsteuer verwechselten, die sie jährlich dem Vogt von Greifensee bezahlen. Bekanntlich sei aber jeder Eigenmann seinem Herrn mindestens ein Fasnachtshuhn schuldig, und diese Abgabe sei keinesfalls mit der Raubsteuer identisch. Ausserdem fallen die Gotteshausleute nicht unter die Raubsteuer und sollen daher davor geschützt sein. Möglicherweise hätten die Anwälte des Klosters dessen Berechtigung gegenüber der Zürcher Herrschaft nicht richtig zum Ausdruck gebracht, weswegen der Abt eindringlich bittet, dass der Rat das Kloster in seinem verbrieften Recht schützt. |
Creation date(s): | 7/12/1544 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original (Doppelblatt) |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Spuren des aufgedrückten Siegels |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 357.1, Nr. 78 |
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Usage |
End of term of protection: | 7/12/1624 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4299096 |
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