Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B II 713 (S. 28-30) |
Title: | Entscheid in einem Streit um die Metzgerei in Uster |
Brief: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden in einem Streit zwischen Fähnrich und alt Säckelmeister Salomon Bleuler, Jakob Brunner und Leutnant Hans Heinrich Hemmig als Abgeordnete der Gemeinde Uster, sodann Amtsleutnant Häusler und Schützenhauptmann Hans Konrad Berchtold in ihrem und der übrigen Wirte von Uster Namen sowie dem Metzger von Uster, Felix Brunner, als drittem Teil betreffend das Schlachten von Vieh in Uster. Die beiden ersten Parteien berufen sich auf ein Urteil des Landvogts von 1708, das aber nie umgesetzt wurde, wonach die Gemeinde samt ihren Wirten bei ihrem alten Herkommen zu schützen sei. Der Metzger Brunner beruft sich seinerseits auf seinen Ehhaften-Brief. Nach Anhörung der Parteien wird erkannt, dass die Gemeinde Uster bei ihren Freiheiten bleiben soll. Folglich dürfe jeder Gemeindegenosse sein Vieh für den Hausgebrauch selber schlachten, das übrige den Nachbarn oder Freunden verkaufen, zu Marktzeiten nach bisheriger Übung verfahren, und auch die Wirte, welche bezüglich ihres eigenen Viehs die gleiche Freiheit wie jeder andere Gemeindegenosse geniessen, dürfen zu jeder Jahreszeit vor dem Haus nach Bedarf Schmalvieh schlachten, jedoch dürfen sie davon nichts ausser Hauses verkaufen. Betreffend des Urteils von 1708 vermerkt eine andere Hand, dass eine Delegation dessen Umstände erkunden soll. |
Creation date(s): | 2/7/1711 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
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Usage |
End of term of protection: | 2/7/1791 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4261483 |
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