Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | TAI 2.10; ZBZ 5.110,3 |
Title: | Verordnung der Stadt Zürich für das Grossmünsterstift |
Titelvariante: | Ein Christenlich ansehen und ordnung von den eersamen Burgermeister und Radt und dem grossen Radt der statt Zürich / ouch Propst und Capitel zum grossen münster daselbst / von der priesterschafft und pfruonden wegen ermessen und angenommen / zuo lob gottes und der seelen heyl |
Brief: | Die Abgeordneten von Propst und Kapitel des Grossmünsters sind vor Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erschienen und haben diese gebeten, Verordnete zu ernennen, um mit diesen Artikel zur Verbesserung des Stifts auszuarbeiten. Bürgermeister und Rat haben darauf drei Verordnete ernannt, die gemeinsam mit den Abgeordneten des Grossmünsters das Folgende beschlossen haben: Angesichts der Klagen der Untertanen sollen am Grossmünster künftig Taufen, Begräbnisse und weitere kirchliche Handlungen kostenlos verrichtet werden. Kostenpflichtig bleiben das Errichten von Grabsteinen sowie das Läuten von Glocken zum Totengedenken an allen Kirchen der Stadt (1). Zehnten und Gülten sollen künftig nur noch für Seelsorge und Gottesdienst verwendet werden, wobei die Verteilung der Einkünfte im Beisein zweier Verordneter des Rats zu vollziehen ist. Dem Sigrist werden dadurch entstehende Ausfälle ersetzt (2). Die Anzahl der Pfründen soll auf eine noch zu bestimmende Anzahl reduziert werden. Alle bereits eingestellten Chorherren dürfen die ihnen verliehenen Pfründen bis zu ihrem Tod behalten (3). Es sollen öffentliche und kostenlose Vorlesungen in hebräischer, griechischer und lateinischer Sprache zur Unterweisung in der Heiligen Schrift gehalten werden (4). Zur Ausbildung einer gelehrten Priesterschaft am Grossmünster, die künftig den Untertanen in Stadt und Land als Pfarrer, Seelsorger und Leutpriester zu dienen vermag, soll das Gehalt des Schulmeisters verbessert sowie neue Räumlichkeiten für den Unterricht bereitgestellt werden (5). Alle Inhaber von Pfründen, die dazu in der Lage sind, sollen sich auf eine der Pfarrstellen versetzen lassen, die Grossmünster und Rat in Stadt und Land zu besetzen haben (6). Die Filialkirchen in Rieden, Witikon und Schwamendingen, von denen das Grossmünster den Zehnten einnimmt, sollen mit geeigneten Pfarrern versehen werden, ohne dass den Untertanen dadurch Kosten entstehen (7). Sobald die Anzahl der Pfründen gesenkt worden ist, soll die Unterscheidung zwischen Chorherren und Kaplänen aufgehoben werden (8). Wer als Inhaber einer Pfründe erwählt wird, hat die damit verbundenen Amtspflichten zu erfüllen, ansonsten kann er entlassen werden (9). Überschüsse aus Zehnten, Zinsen und Gülten sollen dem Spital und der Armenpflege überantwortet werden. Mit der Austeilung der Überschüsse an die Armen sollen vier Personen beauftragt werden, wobei zwei von Propst und Kapitel und zwei durch den Rat ernannt werden (10). Denjenigen, denen eine Pfründe neu verliehen wird, sollen diese Artikel verlesen werden, worauf sie einen Eid auf deren Einhaltung schwören müssen (11). |
Impressum: | (Zürich) : (Christoph Froschauer der Ältere) |
Creation date(s): | 1523 |
Entstehungsdatum, Original: | 9/29/1523 |
Archival Material Types: | Druckschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Kollation: | (4) Bl. |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Armenversorgung; Geistlichkeit; Kirchengut; Patronat; Pfründe; Reformation; Schulwesen; Spital; Stift; Zehnten; Zinsen |
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Weitere Angaben |
Publikationen: | Edition: Egli, Actensammlung, Nr. 426 (nach anderer Überlieferung); Bullinger, Reformationsgeschichte, Bd. 1, S. 115-119 (nach chronikalischer Überlieferung; Nachweis: Moser, Reformationsgeschichtsschreibung, Bd. 1, S. 183, Nr. 17) |
Weblinks: | Digitalisat bei e-rara |
| Weiteres Exemplar der ZB Zürich |
| Weitere Exemplare der ZB Zürich |
| Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 117 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | TAI 2.10; ZBZ 5.110,3 |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: G I 1, Nr. 82 Verordnung der Stadt Zürich für das Grossmünsterstift, 1523.09.29 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1553 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Keine Archivalien vorhanden |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4222494 |
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