Ref. code: | A 22 |
Title: | Rechtshändel von Junker Felix Scherer (1552-1622) |
Inhalt und Form: | Junker Felix Scherer war ein Enkel des reichen Tuchhändlers Hans Scherer (gest. 1538) zur Mausfalle in Zürich. Um 1580 begann er mit der Fabrikation von Tuchwaren und stellte mit Gold und Seide gewirkte Schleier her. Diese vertrieb er nach Österreich und Ungarn, wozu er in Wien eine Niederlassung unterhielt und häufig in Geschäften selbst dort weilte. In den 1590er Jahren stand er in Geschäftsverbindungen mit anderen Zürcher Kaufleuten, so aus den Familien Gessner, Gossweiler und Baumann. Aus verschiedenen Gründen, unter anderem wegen Zollvergehen beim Transport von Waren auf der Donau, entstand unter diesen Fabrikanten und Kaufleuten Zwietracht und in der Folge eine lange Reihe von Rechtshändeln und Prozessen. Im Zentrum stand dabei Junker Felix Scherer, der sich nicht nur durch seine früheren Gesellschafter, sondern auch durch Urteile des Zürcher Rates betrogen und hintergangen fühlte. In der Folge drohte er mit Klagen vor kaiserlichen Gerichten und mit der Beschlagnahmung von Zürcher Handelswaren in Österreich und im Römischen Reich. Gleichzeitig erkrankte Felix Scherer an Seele und Geist, vermutlich bedingt durch die unschönen Rechtshändel und durch den Niedergang seiner Geschäfte. Er musste in Spitälern gepflegt werden und unternahm auch einen Selbstmordversuch. Im Jahr 1604 wurde Junker Felix Scherer, der damals noch der einflussreichen Gesellschaft der Schildner zum Schneggen angehörte, wegen Verbrechen gegen Obrigkeit und Staat (Majestätsbeleidigung, crimen laesae maiestatis, siehe A 22.6, Nr. 2) zu lebenslänglicher Einsperrung in einem Verliess des Spitals verurteilt. Dort verblieb er bis zu seinem Tod im Jahr 1622. Im Verzeichnis der Ratsakten von 1686 (KAT 17, S. 991) ist der Inhalt der Unterlagen wie folgt beschrieben: Acta der weitläufigen Schuld- und Arresthandlung zwischen Hans Baumann und Felix Scherer allhier, herrührend von des Baumanns zu Pressburg in Ungarn mit seinen Schleiern abgefahrenen Zolls, weswegen ihm selbige in Arrest genommen worden: dadurch sie dann in eine Rechtsübung gegeneinander geraten, der Scherer aber deren von Meinen Gnädigen Herren aufgestellten Urteilen sich beschwert, selbige wie auch sie selbst ungerecht betitelt und den Baumann nach Weingarten vor das Kaiserliche Gericht zitieren lassen; endlich aber ist er, Scherer, wiederum hierher gebracht und von Rat und Burger zu einer ewigen Gefangenschaft verurteilt worden.
Zur Bestandesgeschichte: Der Bestand besteht zur Hauptsache aus Klage- und Rechtfertigungsschreiben der beteiligten Kaufleute, vor allem von Felix Scherer. Diese wurden im Zusammenhang mit den verschiedenen Prozessen dem Rat vorgelegt, zum Teil wurden sie auch beschlagnahmt und in der Kanzlei verwahrt. Abgelegt waren sie bis ins 19. Jahrhundert unter dem Titel: Handlungen sonderbarer Personen. Darunter wurden Rechtshändel verstanden wie Teilungen, Erb-, Schuld- und Konkurssachen, Streit um Käufe und Verkäufe. Im Aktenplan von 1890 wurden die Unterlagen dann zum Bestand A 22. Die gegenwärtige Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde im Jahr 2018 durch Meinrad Suter im Anschluss an die konservatorische Behandlung erstellt. Es wurden dabei alle Unterlagen einzeln erschlossen und versucht, die vielen undatierten Akten genauer, als dies zuvor der Fall war, zu datieren und den verschiedenen Prozessen zuzuordnen.
Meinrad Suter, 9. März 2018. |
Creation date(s): | 1591 - 1616 |
Number: | 220 |
Level: | Klasse |
Ref. code AP: | A 22 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1696 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=4211979 |
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