Title: | Einfragen betreffend Handänderungssteuerfällen |
Inhalt und Form: | Einfragen von Gemeinden oder anderen Institutionen um Einsichtnahme oder Abklärung des Steueramts in Handänderungssteuerfallakten. Eine Handänderungssteuer wird bei jedem Eigentumswechsel eingezogen. Objekt dieser Steuer ist jede Handänderung in einer Gemeinde. Sie bemisst sich nach dem Kaufpreis des Grundstückes. Sowohl die Grundstücksgewinnsteuer sowie die Handänderungssteuer sind Gemeindesteuern. |
Creation date(s): | 1941 - 1980 |
Number: | 8 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=408925 |
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