C II 13, Nr. 454 Hans von Sal, Schultheiss zu Wintterthur, beurkundet, dass der Knecht Waelti Braem, Müller, von Ueli Muller die Steigmuli in Wintterthur unmittelbar beim Steigtor erworben und Priorin und Konvent des Klosters Toess ihm diese Mühle mit Wiesen und Zubehör nach Mühlenrecht verliehen

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 13, Nr. 454
Title:Hans von Sal, Schultheiss zu Wintterthur, beurkundet, dass der Knecht Waelti Braem, Müller, von Ueli Muller die Steigmuli in Wintterthur unmittelbar beim Steigtor erworben und Priorin und Konvent des Klosters Toess ihm diese Mühle mit Wiesen und Zubehör nach Mühlenrecht verliehen hatten, wie eine Urkunde belegt. Braem muss sich verpflichten, jährlich auf die Liechtmess (2.2.) von der Mühle 24 Mütt Kernen Winterthurer Mass und von der Wiese 7 Pfund Winterthurer Währung als Zins zu entrichten und die Mühle in Ehren zu halten; dafür soll der Zins nicht erhöht werden. Nach mindestens zwei ausstehenden Zinsen kann Töss Braem wegweisen; der Zins muss jedoch nachbezahlt werden. Braem darf die Mühle weiterverkaufen, muss sie aber zuerst Töss anbieten und die Rechte des Klosters wahren. Braem liess bei der Mühle eine Säge errichten ohne Rechtsanspruch; müssen die anderen Inhaber der zu Töss gehörenden Mühlen ihre jüngst gebauten Sägen niederreissen, gilt dieser Entscheid auch für Braem. Wird das Wuhr nach Abriss der Säge zerstört, soll das Kloster Braem drei Hölzer auf seine Kosten sägen und transportieren; die Müller müssen jedoch das Holz im Wald auf eigene Kosten fällen. Besteht die Säge aber bei der Mühle, schuldet Töss Braem nichts. Der Schultheiss siegelt.
Brief:Hans von Sal, Schultheiss zu Wintterthur, beurkundet, dass der Knecht Waelti Braem, Müller, von Ueli Muller die Steigmuli in Wintterthur unmittelbar beim Steigtor erworben und Priorin und Konvent des Klosters Toess ihm diese Mühle mit Wiesen und Zubehör nach Mühlenrecht verliehen hatten, wie eine Urkunde belegt. Braem muss sich verpflichten, jährlich auf die Liechtmess (2.2.) von der Mühle 24 Mütt Kernen Winterthurer Mass und von der Wiese 7 Pfund Winterthurer Währung als Zins zu entrichten und die Mühle in Ehren zu halten; dafür soll der Zins nicht erhöht werden. Nach mindestens zwei ausstehenden Zinsen kann Töss Braem wegweisen; der Zins muss jedoch nachbezahlt werden. Braem darf die Mühle weiterverkaufen, muss sie aber zuerst Töss anbieten und die Rechte des Klosters wahren. Braem liess bei der Mühle eine Säge errichten ohne Rechtsanspruch; müssen die anderen Inhaber der zu Töss gehörenden Mühlen ihre jüngst gebauten Sägen niederreissen, gilt dieser Entscheid auch für Braem. Wird das Wuhr nach Abriss der Säge zerstört, soll das Kloster Braem drei Hölzer auf seine Kosten sägen und transportieren; die Müller müssen jedoch das Holz im Wald auf eigene Kosten fällen. Besteht die Säge aber bei der Mühle, schuldet Töss Braem nichts. Der Schultheiss siegelt.
Creation date(s):3/24/1430
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Winterthur, Schultheiss, Sal, Hans von; Winterthur, Tore, Steigtor; Winterthur, Töss (Dominikanerinnenkloster), Lehen; Winterthur, Töss (Dominikanerinnenkloster), Priorin und Konvent; Winterthur, Töss (Dominikanerinnenkloster), Steigmühle Winterthur; Winterthur, Mühle, Steigmühle, Verleihung; Winterthur, Mühle, Steigmühle, Müller, Uli; Winterthur, Mühle, Steigmühle, Bräm, Wälti; Winterthur, Wiese; Winterthur, Mühle, Säge; Winterthur, Mühle, Steigmühle, Säge; Winterthur, Mühle, Steigmühle, Wuhr; Winterthur, Mühle, Steigmühle, Holzrecht; Winterthur, Holznutzung
Personenregister URStAZH:Sal, Johans von, Schultheiss von Winterthur; Bräm, Wälti; Müller, Uli

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7246
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 13, Nr. 454
 

Usage

End of term of protection:3/24/1510
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393958
 

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