C I, Nr. 2891 Bürgermeister und Räte der Stadt Zurich schlichten einen Streit zwischen dem Zürcher Bürger Hans Thum und der Gebursami des Dorfes Altstetten wegen der Vogtei. Thum klagt, dass die Leute von Altstetten ihm und den bisherigen Inhabern der Vogtei bis ins letzte Jahr Holz geführt haben,

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2891
Title:Bürgermeister und Räte der Stadt Zurich schlichten einen Streit zwischen dem Zürcher Bürger Hans Thum und der Gebursami des Dorfes Altstetten wegen der Vogtei. Thum klagt, dass die Leute von Altstetten ihm und den bisherigen Inhabern der Vogtei bis ins letzte Jahr Holz geführt haben, sich jetzt aber weigern, obwohl er die Vogtei mit allen Rechten von Fridrich Stagel gekauft hatte. Die Leute berufen sich hingegen auf zwei gleich lautende Rödel mit den Rechten und Pflichten, die klar festhalten, dass sie Holztransporte nur auf Bitte des Vogtes oder aus freiem Willen schulden. Zürich folgt der Argumentation der Dorfleute, die dem Vogt aber den jährlichen Holznutzen erlauben und niemanden von freiwilligen Holztransporten für den Vogt abhalten sollen. Zürich behält sich gleichzeitig die im Rodel erwähnte Abgrenzung des Twings vor, da diese die Stadt wie auch den Zürcher Bürgermeister Jacob Glentter berührt. Beide Parteien erhalten einen Brief. Stadtsecretsiegel.
Brief:Bürgermeister und Räte der Stadt Zurich schlichten einen Streit zwischen dem Zürcher Bürger Hans Thum und der Gebursami des Dorfes Altstetten wegen der Vogtei. Thum klagt, dass die Leute von Altstetten ihm und den bisherigen Inhabern der Vogtei bis ins letzte Jahr Holz geführt haben, sich jetzt aber weigern, obwohl er die Vogtei mit allen Rechten von Fridrich Stagel gekauft hatte. Die Leute berufen sich hingegen auf zwei gleich lautende Rödel mit den Rechten und Pflichten, die klar festhalten, dass sie Holztransporte nur auf Bitte des Vogtes oder aus freiem Willen schulden. Zürich folgt der Argumentation der Dorfleute, die dem Vogt aber den jährlichen Holznutzen erlauben und niemanden von freiwilligen Holztransporten für den Vogt abhalten sollen. Zürich behält sich gleichzeitig die im Rodel erwähnte Abgrenzung des Twings vor, da diese die Stadt wie auch den Zürcher Bürgermeister Jacob Glentter berührt. Beide Parteien erhalten einen Brief. Stadtsecretsiegel.
Creation date(s):1/14/1430
Creation date(s), remarks.:Samstag nach Hilarius
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Altstetten, Gebursami; Zürich, Altstetten, Vogteirecht; Zürich, Altstetten, Holzrecht; Zürich, Altstetten, Vogt, Thum, Hans; Zürich, Altstetten, Vogt, Stagel Friedrich; Zürich, Altstetten, Vogtei, Rödel; Zürich, Bürgermeister, Glenter, Jakob; Zürich, Twinggrenze; Zürich, Grenze der Twing; Zürich, Altstetten, Twinggrenze
Personenregister URStAZH:Thum, Johans; Stagel, Friedrich; Glenter, Jakob, Bürgermeister von Zürich

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: SSRQ ZH AF I/1, S. 285-287, Nr. 5
Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7228
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2891
 

Usage

End of term of protection:1/14/1510
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393940
 

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