C II 17, Nr. 167 Bartholomeus Gunther von Confluens [Koblenz], Kleriker der Diözese Trier und öffentlicher Notar, stellt folgendes Instrument aus: Um die dritte Stunde lässt Abt Hugo von Rinow in seinem Wohnhaus und Kuriensaal im Kloster Rinow im Beisein des Notars Gunther Kundschaften aufnehmen i

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 17, Nr. 167
Title:Bartholomeus Gunther von Confluens [Koblenz], Kleriker der Diözese Trier und öffentlicher Notar, stellt folgendes Instrument aus: Um die dritte Stunde lässt Abt Hugo von Rinow in seinem Wohnhaus und Kuriensaal im Kloster Rinow im Beisein des Notars Gunther Kundschaften aufnehmen im Streit mit Ritter Hainrich Truchsaess sowie den Armigern Johans Truchsaess genannt Molli und Johans Truchsaess genannt Bitterli. Die Auseinandersetzung dreht sich um Weiden und Wiesen in Oerlingen genannt Oerlingerryet, wo der Abt einen Fischweiher im Bann und Bezirk des Dorfes Oerlingen unterhalten will. Die drei Adligen machen jedoch als Vögte von Dorf und Bewohner Trullikons auf jenem Boden Weiderechte - Wunn und Weid - geltend und verhindern gewaltsam die Errichtung des Weihers. Deshalb werden von Abt Hugo vor dem Notar und anderen Zeugen Leute befragt und deren Aussagen aufgeschrieben: Cuentz Rubli aus der Stadt Rinow, 60 Jahre alt, Zinsmann des Klosters, verneint ein Weiderecht der Leute von Trüllikon im Örlingerriet. Als er vor rund 50 Jahren im Dorf diente, hatte er gesehen und gehört, dass der Bann zwischen den beiden Dörfern deutlich getrennt war und dass die Leute von Örlingen unangefochten die Weide innehatten, auch wenn Bewohner von Trüllikon mit dem Einverständnis der Leute von Örlingen - nicht aber aus Recht - Äcker im Bann von Örlingen bewirtschafteten. Uelin Amburg genannt Hussrant von Rinow, 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte schon vor langer Zeit gehört, dass die Wiesen zu Örlingen gehören. Trüllikon besitze kein Weiderecht, der Bann - für Wiesen, Äcker oder Wald - sei getrennt. Heini Gisler aus der Stadt Rinow, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte vor rund 40 Jahre, als sein Vater Hainrich Gissler in Örlingen diente, gehört und gesehen, dass die Dorfbewohner Wiesen und Weiden unangefochten nutzten; jetzt sei das Dorf vom Untergang bedroht. Arnold Staiger, rund 60 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte vor rund 40 Jahren, als er im Dienst des Klosters stand, von Beamten des Klosters gehört, diesbezügliche Rechte Trüllikons seien unbekannt (deutscher Einschub!). Herman Weltlich aus der Stadt Rinow, mehr als 60 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, nahm vor 40 Jahren an der Ernte in Örlingen teil und sah wie hörte, dass die Leute von Örlingen Vieh aus Trüllikon, das auf ihrem Boden weidete, als Pfand beschlagnahmten. Herman Staiger von Rinow, 60 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte ebenfalls von keinen Weiderechten Trüllikons gehört. Johannes Andelfinger aus der Stadt Rinow, mehr als 60 Jahre alt, fügt an, dass gemäss Rödel der Stadt die Leute von Rinow, Bencken, Örlingen und anderen Dörfern - nicht aber von Trullikon - gemeinsame Weide haben. Bertschi Cuentzel, Schultheiss der Stadt Rinow, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, ergänzt, dass die vor rund 200 Jahren erstellten Rödel noch heute Gültigkeit haben. Auch als er vor Jahren in der Umgebung Rheinaus diente, hörte er keine entsprechenden Aussagen. Er glaube, dass die Ansprüche vom "ruinösen" Zustand des Dorfs herrühren. Uolrich Kolb von Bencken, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte von Bewohnern Trullikons vom Weiderecht in Örlingen gehört; seine Vorfahren und andere ehrbare Leute sagten, dass der Boden, der für den Weiher verwendet werde, in Örlingen liege.
Nicolaus Wers von Bencken, ungefähr 70 Jahre alt und Eigenmann des Klosters, hatte vor wenigen Tagen von Bewohnern Trüllikons gehört, dass ihnen kein Weiderecht zustehe. Johannes Abent von Bencken, mehr als 60 Jahre alt und Leibeigener des Klosters, hat gehört, dass Trüllikon kein Weiderecht besitzt, dass vielmehr die Leute von Örlingen den Trüllikonern die Weide verboten hatten. Jaecklin Moestli von Bencken, 50 Jahre alt und Leibeigener des Klosters, hatte von seinen Vorfahren und anderen ehrbaren Personen gehört, dass die Weide im Bann von Örlingen liegt. Johannes Keller von Bencken, ungefähr 60 Jahre alt und Gotteshausmann, stimmt überein. Hermann Keller von Bencken, mehr als 40 Jahre alt und Eigenmann des Klosters, arbeitete vor rund 30 Jahren in Örlingen und hatte gehört, dass die Weide zum Bann des Dorfes gehört. Ruedi Landolt von Marthtall, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, bewirtschaftete früher dort ein Gut. Ihm erklärten kürzlich einige Bewohner Trüllikons, keine Anrechte auf die Weide zu haben - was auch andere bezeugen können. Nicolaus Mantz von Marthtall, 40 Jahre alt und Gotteshausmann, schliesst sich an. Diethelm Moeckli von Marchtall, ungefähr 30 Jahre alt, sagt, in den Gerichten von Marchtell, Bencken und Andelfingen oft gehört zu haben, dass die Bewohner von Trullikon keine gemeinsame Weiderechte mit Marchtall und Örlingen haben. Nicolaus Ritter von Marchtall, mehr als 30 Jahre alt und Eigenmann des Klosters, verfügt über Äcker und Wiesen im Bann von Örlingen und hat von seinem vor kurzem verstorbenen Vater, einem sehr alten Mann, gehört, dass Trüllikon weder mit Örlingen noch mit anderen Dörfern gemeinsame Weide habe. Johannes Cryenrieter von Marchtall, mehr als 24 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hat ebenfalls von seinen ehrbaren Vorfahren über die Nichtexistenz von Weiderechten erfahren wie Hainricus Huober von Marchtall, 60 Jahre alt, Heini Wipff von Marchtall, mehr als 80 Jahre alt, oder Hainricus Keller von Marchtall, 40 Jahre alt - alle Eigenleute des Klosters. Cueni Mantz von Marchtell, ungefähr 40 Jahre alt, Leibeigener des Klosters, hat im Gericht Marchtall schon gehört, dass Trüllikon und Örlingen keine gemeinsame Weise haben. Johannes Binder von Marchtall, rund 30 Jahre alt und Gotteshausmann, stimmt den Aussagen ebenso zu wie Haini Huober von Orlingen, rund 30 Jahre alt und Leibeigener von Rinow, der zusätzlich auf entsprechende Entscheide der Gerichte in Marthtell, Bencken sowie anderen Orten und auf Verbote Örlingens gegen die Leute von Trüllikon hinweist. Zeugen: Die beiden Armiger Johann Uolrici von Tettingen und Johann von Sal, Schultheiss von Winterthur, Johannes Cantzler von Rottwil, Clewi Ciltzer von Ertzingen sowie Nicolas Schriber von Rinow.
Brief:Bartholomeus Gunther von Confluens [Koblenz], Kleriker der Diözese Trier und öffentlicher Notar, stellt folgendes Instrument aus: Um die dritte Stunde lässt Abt Hugo von Rinow in seinem Wohnhaus und Kuriensaal im Kloster Rinow im Beisein des Notars Gunther Kundschaften aufnehmen im Streit mit Ritter Hainrich Truchsaess sowie den Armigern Johans Truchsaess genannt Molli und Johans Truchsaess genannt Bitterli. Die Auseinandersetzung dreht sich um Weiden und Wiesen in Oerlingen genannt Oerlingerryet, wo der Abt einen Fischweiher im Bann und Bezirk des Dorfes Oerlingen unterhalten will. Die drei Adligen machen jedoch als Vögte von Dorf und Bewohner Trullikons auf jenem Boden Weiderechte - Wunn und Weid - geltend und verhindern gewaltsam die Errichtung des Weihers. Deshalb werden von Abt Hugo vor dem Notar und anderen Zeugen Leute befragt und deren Aussagen aufgeschrieben: Cuentz Rubli aus der Stadt Rinow, 60 Jahre alt, Zinsmann des Klosters, verneint ein Weiderecht der Leute von Trüllikon im Örlingerriet. Als er vor rund 50 Jahren im Dorf diente, hatte er gesehen und gehört, dass der Bann zwischen den beiden Dörfern deutlich getrennt war und dass die Leute von Örlingen unangefochten die Weide innehatten, auch wenn Bewohner von Trüllikon mit dem Einverständnis der Leute von Örlingen - nicht aber aus Recht - Äcker im Bann von Örlingen bewirtschafteten. Uelin Amburg genannt Hussrant von Rinow, 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte schon vor langer Zeit gehört, dass die Wiesen zu Örlingen gehören. Trüllikon besitze kein Weiderecht, der Bann - für Wiesen, Äcker oder Wald - sei getrennt. Heini Gisler aus der Stadt Rinow, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte vor rund 40 Jahre, als sein Vater Hainrich Gissler in Örlingen diente, gehört und gesehen, dass die Dorfbewohner Wiesen und Weiden unangefochten nutzten; jetzt sei das Dorf vom Untergang bedroht. Arnold Staiger, rund 60 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte vor rund 40 Jahren, als er im Dienst des Klosters stand, von Beamten des Klosters gehört, diesbezügliche Rechte Trüllikons seien unbekannt (deutscher Einschub!). Herman Weltlich aus der Stadt Rinow, mehr als 60 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, nahm vor 40 Jahren an der Ernte in Örlingen teil und sah wie hörte, dass die Leute von Örlingen Vieh aus Trüllikon, das auf ihrem Boden weidete, als Pfand beschlagnahmten. Herman Staiger von Rinow, 60 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte ebenfalls von keinen Weiderechten Trüllikons gehört. Johannes Andelfinger aus der Stadt Rinow, mehr als 60 Jahre alt, fügt an, dass gemäss Rödel der Stadt die Leute von Rinow, Bencken, Örlingen und anderen Dörfern - nicht aber von Trullikon - gemeinsame Weide haben. Bertschi Cuentzel, Schultheiss der Stadt Rinow, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, ergänzt, dass die vor rund 200 Jahren erstellten Rödel noch heute Gültigkeit haben. Auch als er vor Jahren in der Umgebung Rheinaus diente, hörte er keine entsprechendenAussagen. Er glaube, dass die Ansprüche vom "ruinösen" Zustand des Dorfs herrühren. Uolrich Kolb von Bencken, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hatte von Bewohnern Trullikons vom Weiderecht in Örlingen gehört; seine Vorfahren und andere ehrbare Leute sagten, dass der Boden, der für den Weiher verwendet werde, in Örlingen liege. Nicolaus Wers von Bencken, ungefähr 70 Jahre alt und Eigenmann des Klosters, hatte vor wenigen Tagen von Bewohnern Trüllikons gehört, dass ihnen kein Weiderecht zustehe. Johannes Abent von Bencken, mehr als 60 Jahre alt und Leibeigener des Klosters, hat gehört, dass Trüllikon kein Weiderecht besitzt, dass vielmehr die Leute von Örlingen den Trüllikonern die Weide verboten hatten. Jaecklin Moestli von Bencken, 50 Jahre alt und Leibeigener des Klosters, hatte von seinen Vorfahren und anderen ehrbaren Personen gehört, dass die Weide im Bann von Örlingen liegt. Johannes Keller von Bencken, ungefähr 60 Jahre alt und Gotteshausmann, stimmt überein. Hermann Kelle r von Bencken, mehr als 40 Jahre alt und Eigenmann des Klosters, arbeitete vor rund 30 Jahren in Örlingen und hatte gehört, dass die Weide zum Bann des Dorfes gehört. Ruedi Landolt von Marthtall, mehr als 50 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, bewirtschaftete früher dort ein Gut. Ihm erklärten kürzlich einige Bewohner Trüllikons, keine Anrechte auf die Weide zu haben - was auch andere bezeugen können. Nicolaus Mantz von Marthtall, 40 Jahre alt und Gotteshausmann, schliesst sich an. Diethelm Moeckli von Marchtall, ungefähr 30 Jahre alt, sagt, in den Gerichten von Marchtell, Bencken und Andelfingen oft gehört zu haben, dass die Bewohner von Trullikon keine gemeinsame Weiderechte mit Marchtall und Örlingen haben. Nicolaus Ritter von Marchtall, mehr als 30 Jahre alt und Eigenmann des Klosters, verfügt über Äcker und Wiesen im Bann von Örlingen und hat von seinem vor kurzem verstorbenen Vater, einem sehr alten Mann, gehört, dass Trüllikon weder mit Örlingen noch mit anderen Dörfern gemeinsame Weide habe. Johannes Cryenrieter von Marchtall, mehr als 24 Jahre alt und Zinsmann des Klosters, hat ebenfalls von seinen ehrbaren Vorfahren über die Nichtexistenz von Weiderechten erfahren wie Hainricus Huober von Marchtall, 60 Jahre alt, Heini Wipff von Marchtall, mehr als 80 Jahre alt, oder Hainricus Keller von Marchtall, 40 Jahre alt - alle Eigenleute des Klosters. Cueni Mantz von Marchtell, ungefähr 40 Jahre alt, Leibeigener des Klosters, hat im Gericht Marchtall schon gehört, dass Trüllikon und Örlingen keine gemeinsame Weise haben. Johannes Binder von Marchtall, rund 30 Jahre alt und Gotteshausmann, stimmt den Aussagen ebenso zu wie Haini Huober von Orlingen, rund 30 Jahre alt und Leibeigener von Rinow, der zusätzlich auf entsprechende Entscheide der Gerichte in Marthtell, Bencken sowie anderen Orten und auf Verbote Örlingens gegen die Leute von Trüllikon hinweist. Zeugen: Die beiden Armiger Johann Uolrici von Tettingen und Johann von Sal, Schultheiss vonWinterthur, Johannes Cantzler von Rottwil, Clewi Ciltzer von Ertzingen sowie Nicolas Schriber von Rinow.
Creation date(s):5/20/1429
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Kuriensaal im Kloster Rheinau
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Latein
Siegel:Notarszeichen
City:Koblenz (D), Günther, Bartholomäus; Trier, Bistum, Kleriker und Notar, Günther, Bartholomäus; Rheinau (Benediktinerkloster), Abt, Almshofen, Hugo von; Rheinau (Benediktinerkloster), Abtshaus; Rheinau (Benediktinerkloster), Kuriensaal; Kleinandelfingen, Örlingen, Riet; Kleinandelfingen, Örlingen, Fischweiher; Rheinau (Benediktinerkloster), Weiher in Örlingen; Kleinandelfingen, Örlingen, Bann; Trüllikon, Vogtei, Vogt, Truchsess, Heinrich, Ritter; Trüllikon, Vogtei, Vogt, Truchsess, Johans, gen. Molli; Trüllikon, Vogtei, Vogt, Truchsess, Johans, gen. Bitterli; Kleinandelfingen, Örlingen, Weiderechte; Trüllikon, Weiderechte; Rheinau, Rubli, Kunz; Rheinau (Benediktinerkloster), Leibeigene; Rheinau (Benediktinerkloster), Zinsleute; Rheinau, Amburg, Uli, gen. Husrant; Rheinau, Gisler, Heini; Kleinandelfingen, Örlingen, Gisler, Heinrich; Kleinandelfingen, Örlingen, Dorfuntergang; Rheinau (Benediktinerkloster), Beamte; Rheinau, Weltlich, Hermann; Kleinandelfingen, Örlingen, Ernte; Kleinandelfingen, Örlingen, Viehbeschlagnahmung; Trüllikon, Viehbeschlagnahmung; Rheinau, Steiger, Hermann; Rheinau, Andelfinger, Johans; Rheinau, Stadtrödel; Rheinau, Weiderechte; Benken, Weiderechte; Rheinau, Schultheiss, Künzel, Bertschi; Benken, Kolb, Ulrich; Benken, Wers, Niklaus; Benken, Abend, Johans; Benken, Möstli, Jäckli; Benken, Keller, Johans; Benken, Keller, Hermann; Marthalen, Landolt, Rüedi; Marthalen, Manz, Niklaus; Marthalen, Möckli, Diethelm; Marthalen, Gericht; Benken, Gericht; Andelfingen, Gericht; Marthalen, Weiderechte; Marthalen, Ritter, Niklaus; Marthalen, Krienrieter, Johans; Marthalen, Huber, Heinrich; Marthalen, Wipf, Heini; Marthalen, Keller, Heinrich; Marthalen, Manz, Küeni; Marthalen, Binder, Johans; Kleinandelfingen, Örlingen, Huber, Heini; Winterthur, Schultheiss, Sal, Hans von (Z); Rottweil, Kanzler, Johans (Z); Erzingen, Kilzer, Clewi (Z); Rheinau, Schriber, Niklaus (Z)
Personenregister URStAZH:Günther, Bartholomäus, Kleriker und Notar; Almshofen, Hugo von, Abt von Rheinau; Truchsess von Diessenhofen, Heinrich, Ritter; Truchsess von Diessenhofen, Johans, gen. Molli; Truchsess von Diessenhofen, Johans, gen. Bitterli; Rubli, Kunz; Amburg, Uli, gen. Hussrant; Gisler, Heini, von Rheinau; Gisler, Heinrich, von Örlingen; Steiger, Arnold; Weltlich, Hermann; Steiger, Hermann; Andelfinger, Johans; Künzel, Bertschi, Schultheiss von Rheinau; Kolb, Ulrich; Wers, Niklaus; Abend, Johans; Möstli, Jäckli; Keller, Johans, von Benken; Keller, Hermann, von Benken; Landolt, Rüedi, von Marthalen; Manz, Niklaus, von Marthalen; Möckli, Diethelm; Ritter, Niklaus, von Marthalen; Krienrieter, Johans; Huber, Heinrich, von Marthalen; Wipf, Heini, von Marthalen; Keller, Heinrich, von Marthalen; Manz, Küeni, von Marthalen; Binder, Johans, von Marthalen; Huber, Heini, von Örlingen; Dettingen, Johans Ulrich von (Z); Sal, Johans von, Schultheiss von Winterthur (Z); Kanzler, Johans (Z); Kilzer, Clewi (Z); Schriber, Niklaus (Z)

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 7150
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 17, Nr. 167
 

Usage

End of term of protection:5/20/1509
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393862
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE