C II 16, Nr. 291 a Meister Mathis von Walse und Johans Meis, Chorherren des Felix-und-Regula-Stifts in Zurich, sowie Felix Maness, Bürger und Ratsherr in Zurich, urteilen als von Bürgermeister und Rat von Zürich ernannte Schiedsleute im Streit zwischen Hans Steffan, Kirchherr in Oberwinterthur, un

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 16, Nr. 291 a
Title:Meister Mathis von Walse und Johans Meis, Chorherren des Felix-und-Regula-Stifts in Zurich, sowie Felix Maness, Bürger und Ratsherr in Zurich, urteilen als von Bürgermeister und Rat von Zürich ernannte Schiedsleute im Streit zwischen Hans Steffan, Kirchherr in Oberwinterthur, und den Kirchenpflegern und Untertanen der Kirche Oberwinterthur - vertreten durch Hans Erisperger und Heini Hoffman - um Opfergeld und Kirchenrechte. Nachdem beide Parteien sich bereit erklärt haben, den Spruch zu anerkennen, suchen die Schiedsleute ein Mittel, um Frieden, Ruhe und Freundschaft wiederherzustellen. Sie entscheiden, dass alle Beteiligten wieder Freunde sein sollen; was an Opfer oder Wachs dem Kirchenbau gegeben wird, gehört dem Kirchenbau - der Kirchherr oder Leutpriester kann nur die Hühner beanspruchen; was ohne ausdrückliche Bestimmung an die Altäre oder anderswohin gespendet wird, gehört dem Kirchherr oder Leutpriester, die damit das Licht der Altäre versorgen sollen; gespendetes Eisen gelangt an den Kirchenbau, soll aber auch für das Haus des Leutpriesters eingesetzt werden. Beide Parteien - Kirchenpfleger, Untertanen, Sigrist oder Leutpriester und ihr Gesinde - dürfen Pilger und andere Leute, die St. Arbogast ein Opfer bringen wollen, nicht für oder gegen ein Kirchenbauopfer beeinflussen; jeder soll nach "Reiz" seiner Andacht spenden. Bei Missachtung dieser Bestimmung behalten sich die Schiedsleute eine Bestrafung vor. Gespendetes Werg gehört wie bisher dem Sigrist. Damit sollen alle Klagen aufgehoben und das frühere gute Verhältnis wiederhergestellt sein. Es werden zwei gleiche Urkunden ausgestellt. Die drei Schiedsleute siegeln.
Brief:Meister Mathis von Walse und Johans Meis, Chorherren des Felix-und-Regula-Stifts in Zurich, sowie Felix Maness, Bürger und Ratsherr in Zurich, urteilen als von Bürgermeister und Rat von Zürich ernannte Schiedsleute im Streit zwischen Hans Steffan, Kirchherr in Oberwinterthur, und den Kirchenpflegern und Untertanen der Kirche Oberwinterthur - vertreten durch Hans Erisperger und Heini Hoffman - um Opfergeld und Kirchenrechte. Nachdem beide Parteien sich bereit erklärt haben, den Spruch zu anerkennen, suchen die Schiedsleute ein Mittel, um Frieden, Ruhe und Freundschaft wiederherzustellen. Sie entscheiden, dass alle Beteiligten wieder Freunde sein sollen; was an Opfer oder Wachs dem Kirchenbau gegeben wird, gehört dem Kirchenbau - der Kirchherr oder Leutpriester kann nur die Hühner beanspruchen; was ohne ausdrückliche Bestimmung an die Altäre oder anderswohin gespendet wird, gehört dem Kirchherr oder Leutpriester, die damit das Licht der Altäre versorgen sollen; gespendetes Eisen gelangtan den Kirchenbau, soll aber auch für das Haus des Leutpriesters eingesetzt werden. Beide Parteien - Kirchenpfleger, Untertanen, Sigrist oder Leutpriester und ihr Gesinde - dürfen Pilger und andere Leute, die St. Arbogast ein Opfer bringen wollen, nicht für oder gegen ein Kirchenbauopfer beeinflussen; jeder soll nach "Reiz" seiner Andacht spenden. Bei Missachtung dieser Bestimmung behalten sich die Schiedsleute eine Bestrafung vor. Gespendetes Werg gehört wie bisher dem Sigrist. Damit sollen alle Klagen aufgehoben und das frühere gute Verhältnis wiederhergestellt sein. Es werden zwei gleiche Urkunden ausgestellt. Die drei Schiedsleute siegeln.
Creation date(s):5/13/1427
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Stadt Zürich
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Alle drei Siegel hängen.
City:Zürich; Zürich, Grossmünster, Chorherr, Martini, Mathis; Zürich, Grossmünster, Chorherr, Meiss, Johans; Zürich, Bürger, Manesse, Felix; Zürich, Ratsherr, Manesse, Felix; Zürich, Bürgermeister und Rat; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Kirchherr, Stephan, Hans; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Pfleger; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Untertanen; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Opfergeld; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Wachs; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Fabrik; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Leutpriester; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Sigrist; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Altarlichter; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Eisen; Winterthur, Oberwinterthur, Haus des Leutpriesters; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Pilger; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Arbogastverehrung; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Werg; Winterthur, Oberwinterthur, Kirche, Hühner
Personenregister URStAZH:Martini, Mathias, Grossmünsterchorherr; Meiss, Johans, Grossmünsterchorherr; Manesse, Felix, Ratsherr in Zürich; Stephan, Johans, Kirchherr in Oberwinterthur; Ehrensberg, Johans; Hofmann, Heini

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6890
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 16, Nr. 291 a
 

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Related units of description:Mehrfachausfertigung siehe:
C II 16, Nr. 291 b Zweitausfertigung von C II 16, Nr. 291 a, 1427.05.13 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:5/13/1507
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393602
 

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