C II 7, Nr. 119 Hans von Tuffen, Vogt in Rorbos, vermittelt zwischen dem Propst und Kapitel des Stifts Emberrach sowie der Gebursami und den Leuten in Rorbas im Streit um den Weg in der Wiese genannt Eglishofstatt oberhalb von Rorbas. Das Stift gestand aus Gnade die Nutzung des ursprünglichen Fuss

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 7, Nr. 119
Title:Hans von Tuffen, Vogt in Rorbos, vermittelt zwischen dem Propst und Kapitel des Stifts Emberrach sowie der Gebursami und den Leuten in Rorbas im Streit um den Weg in der Wiese genannt Eglishofstatt oberhalb von Rorbas. Das Stift gestand aus Gnade die Nutzung des ursprünglichen Fussweges zu, beklagt sich jetzt aber über einen dadurch entstehenden Schaden in ihrer Wiese von jährlich 2 Viertel Kernen, so dass sie den Weg aufheben wollen, während die Leute von Rorbas behaupten, der Weg sei schon immer für Karren gedacht. Nach Anhörung von Kundschaften entscheidet Hans von Tuffen, der Weg sei immer ein Fussweg gewesen. Er, sein Oheim Peterman von Haseln und andere ehrbare Leute bitten aber Embrach, den Weg im jetzigen Zustand offen zu lassen. Nach dem Verfall des Weges ist das Stift jedoch nicht verpflichtet, ihre Wiese für einen Karrenweg offenzuhalten. Hans von Tuffen und Peterman von Haseln siegeln.
Brief:Hans von Tuffen, Vogt in Rorbos, vermittelt zwischen dem Propst und Kapitel des Stifts Emberrach sowie der Gebursami und den Leuten in Rorbas im Streit um den Weg in der Wiese genannt Eglishofstatt oberhalb von Rorbas. Das Stift gestand aus Gnade die Nutzung des ursprünglichen Fussweges zu, beklagt sich jetzt aber über einen dadurch entstehenden Schaden in ihrer Wiese von jährlich 2 Viertel Kernen, so dass sie den Weg aufheben wollen, während die Leute von Rorbas behaupten, der Weg sei schon immer für Karren gedacht. Nach Anhörung von Kundschaften entscheidet Hans von Tuffen, der Weg sei immer ein Fussweg gewesen. Er, sein Oheim Peterman von Haseln und andere ehrbare Leute bitten aber Embrach, den Weg im jetzigen Zustand offen zu lassen. Nach dem Verfall des Weges ist das Stift jedoch nicht verpflichtet, ihre Wiese für einen Karrenweg offenzuhalten. Hans von Tuffen und Peterman von Haseln siegeln.
Creation date(s):9/9/1426
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Beide Siegel hängen.
City:Rorbas, Vogtei, Vogt, Teufen, Hans von; Embrach (Chorherrenstift), Propst und Kapitel; Rorbas, Gebursami; Rorbas, Eglishofstatt; Rorbas, Wiese; Rorbas, Embracherwiese; Embrach (Chorherrenstift), Grundbesitz; Rorbas, Wegrecht
Personenregister URStAZH:Teufen, Johans von, Vogt von Rorbas; Haslen, Petermann von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6826
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 7, Nr. 119
 

Usage

End of term of protection:9/9/1456
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393538
 

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