Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C I, Nr. 378 |
Title: | Ewiges Bündnis zwischen Zürich und Bern |
Brief: | Bürgermeister, Rat, Zweihundert und Gemeinde der Stadt Zurich und Schultheiss, Rat, Zweihundert und Gemeinde der Stadt Bern jn Uochteland beurkunden: Weil die Gebiete der beiden Städte durch den Willen Gottes aneinanderstossen und damit die Städte einander gegenseitig stärken, bekräftigen Zürich und Bern ihre alte Freundschaft und schliessen ein ewiges Bündnis mit Hilfs- und Beistandspflicht; Tagungsort ist Zofingen. Bei einem Krieg trägt die kriegführende Stadt alle Kosten. Eroberte Orte gehören dafür nur dieser Stadt, Gefangene und Fahrhabe hingegen werden geteilt. Lehnt eine Stadt Schlichtungsversuche der anderen ab, kann sie nicht mit Hilfe rechnen. Das Recht soll direkt in der anderen Stadt und nicht vor fremden (und auch nicht geistlichen) Gerichten gesucht werden. Gegenseitige Ansprüche und Forderungen werden nach Zofingen an einen Tag gewiesen; genügt das nicht, wird ein Schiedsgericht eingesetzt, dessen Spruch verbindlich ist. Erbfragen gelangen vor diejenige Stadt, wo das Erbe anfällt. Regelung bei Übergriffen. Zusicherung des freien Kaufes und des Zinseinzugs. Dieses Bündnis soll den einzelnen Burgern keinen Schaden bringen. Vorbehalten bleiben die Bündnisse mit dem König, Reich und Eidgenossen; künftige Bündnisse sollen mit Rücksicht auf diese geschlossen werden. Damit dieses Bündnis besser im Gedächtnis bleibt, soll es alle zehn Jahre am Johannstag (24. Juni) - oder auf ausdrückliche Aufforderung der einen Stadt hin - durch einen Eid aller Männer, die älter als 16 Jahre sind, erneuert werden. Nachbesserungen sind möglich, nicht aber eine Kündigung. Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt. - Beide Städte siegeln mit ihrem grossen Siegel. |
Creation date(s): | 1/22/1423 |
Creation date(s), remarks.: | Das Bündnis wurde am Festtag des Berner Stadtheiligen Vinzenz abgeschlossen. |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Beide Siegel hängen |
City: | Zürich; Bern; Zofingen; Römisches Reich, Amtmann, Bodman, Frischhans von; Eidgenossenschaft |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Edition: EA, Bd. 2, Beilage Nr. 2 (nach der Ausfertigung für Bern) Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6546 |
Anmerkungen: | Zweitausfertigung: StABE, Fach Zürich |
Weblinks: | StABE, Fach Zürich |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C I, Nr. 378 |
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Related units of description |
Related units of description: | Abschrift siehe: B I 277 (fol. 61 r - 66 v) Abschrift von C I, Nr. 378, 1428 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 1/22/1443 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393258 |
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