C I, Nr. 1050 Schultheiss, Räte und Bürger der Stadt Lucern beurkunden: Ammann, Räte und Bürger von Zug, ihre Freunde und Eidgenossen, beklagten sich über die Luzerner Leute von Meyerscappel, die Steuer und Bräuche auf Güter der Zuger legten, obwohl Zug glaubte, dieses Gebiet gemäss March bis an d

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1050
Title:Schultheiss, Räte und Bürger der Stadt Lucern beurkunden: Ammann, Räte und Bürger von Zug, ihre Freunde und Eidgenossen, beklagten sich über die Luzerner Leute von Meyerscappel, die Steuer und Bräuche auf Güter der Zuger legten, obwohl Zug glaubte, dieses Gebiet gemäss March bis an die Cappelltannen und an See und Reuss in den Bund gebracht zu haben. Luzern hingegen meinte, das Gebiet gehöre zum Amt Habsburg, das sie von Heinrich von Hunwil als Pfand erworben hatten. Ein Schiedsgericht fällte ein Urteil zugunsten Zugs. Inzwischen sind neue Auseinandersetzungen über die Grenzziehung entstanden. Auf Bitte der Boten von Zurich, Ure, Switz, Underwalden und Glaruss wird das alte Urteil bekräftigt, gleichzeitig aber ein neues Schiedsgericht mit Boten dieser fünf Orte eingesetzt, das die Grenzen überprüfen soll. Luzern verspricht, den Entscheid zu akzeptieren. Stadtsiegel.
Brief:Schultheiss, Räte und Bürger der Stadt Lucern beurkunden: Ammann, Räte und Bürger von Zug, ihre Freunde und Eidgenossen, beklagten sich über die Luzerner Leute von Meyerscappel, die Steuer und Bräuche auf Güter der Zuger legten, obwohl Zug glaubte, dieses Gebiet gemäss March bis an die Cappelltannen und an See und Reuss in den Bund gebracht zu haben. Luzern hingegen meinte, das Gebiet gehöre zum Amt Habsburg, das sie von Heinrich von Hunwil als Pfand erworben hatten. Ein Schiedsgericht fällte ein Urteil zugunsten Zugs. Inzwischen sind neue Auseinandersetzungen über die Grenzziehung entstanden. Auf Bitte der Boten von Zurich, Ure, Switz, Underwalden und Glaruss wird das alte Urteil bekräftigt, gleichzeitig aber ein neues Schiedsgericht mit Boten dieser fünf Orte eingesetzt, das die Grenzen überprüfen soll. Luzern verspricht, den Entscheid zu akzeptieren. Stadtsiegel.
Creation date(s):12/21/1420
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):50.0 x 15.0
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Luzern; Zug; Meierskappel (LU), Steuer; Meierskappel (LU), Bräuche; Meierskappel (LU), March; Reuss; Zugersee; Meierskappel (LU), Kappeltannen; Luzern, Amt, Habsburg; Habsburg, Amt, Hunwil, Heinrich von; Zürich; Uri; Schwyz; Unterwalden; Glarus; Meggen, Neu-Habsburg siehe Habsburg
Personenregister URStAZH:Hunwil siehe auch Hinwil; Hinwil siehe auch Hunwil; Hunwil, Heinrich von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6416; UBZG, Bd. 1, Nr. 608
Anmerkungen:StAZH C I, Nr. 1051: Gegenbrief von Zug.
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1050
 

Usage

End of term of protection:12/21/1450
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393128
 

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