C II 16, Nr. 277 Felix Maness, Bürger von Zurich, schlichtet im Streit zwischen Abt Goetfrid von Ruti und Hans Rorbos, Bürger von Winterthur, um das Erbe des verstorbenen Hans Zuricher. Der Abt beansprucht dieses, da gemäss Brief Zuricher und seine Frau all ihr Gut dem verstorbenen Konventualen Jo

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 16, Nr. 277
Title:Felix Maness, Bürger von Zurich, schlichtet im Streit zwischen Abt Goetfrid von Ruti und Hans Rorbos, Bürger von Winterthur, um das Erbe des verstorbenen Hans Zuricher. Der Abt beansprucht dieses, da gemäss Brief Zuricher und seine Frau all ihr Gut dem verstorbenen Konventualen Johans Rorbos und anderen Geschwistern, Kinder des Hans Rorbos, als Gemeingut übergeben und der Konventuale alle Geschwister überlebt hatte. Hans Rorbos hingegen fordert ebenfalls mit einem Brief das Erbe ein. Maness entscheidet, dass der Abt für das Kloster Haus und Hof des Zurichers in Winterthur am Markt - beim Haus von Hans Seiler - erhalten soll; ist es von Hans Rorbos versetzt worden, muss dieser es lösen. Für den Verzicht auf alle Ansprüche am Haus erhält Rorbos vom Abt bis zum nächsten Gallustag (16. Oktober) 20 Goldgulden und das übrige Gut; er muss dafür alle Schulden von Zuricher oder von seinem verstorbenen Sohn übernehmen. Manesse siegelt.
Brief:Felix Maness, Bürger von Zurich, schlichtet im Streit zwischen Abt Goetfrid von Ruti und Hans Rorbos, Bürger von Winterthur, um das Erbe des verstorbenen Hans Zuricher. Der Abt beansprucht dieses, da gemäss Brief Zuricher und seine Frau all ihr Gut dem verstorbenen Konventualen Johans Rorbos und anderen Geschwistern, Kinder des Hans Rorbos, als Gemeingut übergeben und der Konventuale alle Geschwister überlebt hatte. Hans Rorbos hingegen fordert ebenfalls mit einem Brief das Erbe ein. Maness entscheidet, dass der Abt für das Kloster Haus und Hof des Zurichers in Winterthur am Markt - beim Haus von Hans Seiler - erhalten soll; ist es von Hans Rorbos versetzt worden, muss dieser es lösen. Für den Verzicht auf alle Ansprüche am Haus erhält Rorbos vom Abt bis zum nächsten Gallustag (16. Oktober) 20 Goldgulden und das übrige Gut; er muss dafür alle Schulden von Zuricher oder von seinem verstorbenen Sohn übernehmen. Manesse siegelt.
Creation date(s):8/29/1419
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich, Bürger, Manesse, Felix; Rüti (Prämonstratenserkloster), Abt, Schultheiss, Gotfried; Rüti (Prämonstratenserkloster), Konventual, Rorbos, Johans; Rüti (Prämonstratenserkloster), Erbe; Winterthur, Bürger, Rorbos, Hans; Winterthur, Zürcher, Hans; Winterthur, Markt; Winterthur, Haus; Winterthur, Seiler, Hans; Winterthur, Haus des Klosters Rüti
Personenregister URStAZH:Manesse, Felix; Schultheiss, Gotfried, Abt von Rüti; Rorbos, Johans; Zürcher, Johans; Rorbos, Johans, Konventual in Rüti; Seiler, Johans

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6339
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 16, Nr. 277
 

Usage

End of term of protection:8/29/1499
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=393051
 

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