C II 6, Nr. 1107 Johans Landolt, Bürger von Zurich, beurkundet, dass Abt Johans und der Konvent des Klosters Sant Blaesyen ihm auf Fürbitte von Bürgermeister und Räten Zurichs eine Hofstätte in ihrer Wiese bei ihrem Haus am Stampffibach vor der Stadt Zurich als Erblehen verleihen. Die Hofstätte st

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 6, Nr. 1107
Title:Johans Landolt, Bürger von Zurich, beurkundet, dass Abt Johans und der Konvent des Klosters Sant Blaesyen ihm auf Fürbitte von Bürgermeister und Räten Zurichs eine Hofstätte in ihrer Wiese bei ihrem Haus am Stampffibach vor der Stadt Zurich als Erblehen verleihen. Die Hofstätte stösst seitlich an die Landstrasse in Richtung Paradis, an Haus und Garten des Meiliners, an die Lindmag [Limmat] und an die drei Marchsteine der Wiese von Blaesyen. Dafür muss Landolt jährlich auf den Martinstag einen Zins von 30 Schilling Zürcher Pfennig leisten, kann aber die Hofstätte nach Belieben nutzen, Häuser und Rahmen errichten und das Gewandmachergewerbe ausüben. Der Zins soll nie erhöht werden. Bei einem Verkauf von Hofstätte, Häusern oder Rahmen kann Blasien den Kauf um 1 Rheinischen Gulden billiger tätigen. Verzichtet Landolt oder seine Erben auf die Gewerbetätigkeit und zieht er die Häuser oder Rahmen ab, so dass die Hofstätte leer steht, mag Blasien das Grundstück nach Belieben nutzen. Landolt siegelt. Dorsualvermerk: "Landoltz brieff umb 30 S. zins von der hoffstatt an unser wissen gelegen by sant Lienhartt."
Brief:Johans Landolt, Bürger von Zurich, beurkundet, dass Abt Johans und der Konvent des Klosters Sant Blaesyen ihm auf Fürbitte von Bürgermeister und Räten Zurichs eine Hofstätte in ihrer Wiese bei ihrem Haus am Stampffibach vor der Stadt Zurich als Erblehen verleihen. Die Hofstätte stösst seitlich an die Landstrasse in Richtung Paradis, an Haus und Garten des Meiliners, an die Lindmag [Limmat] und an die drei Marchsteine der Wiese von Blaesyen. Dafür muss Landolt jährlich auf den Martinstag einen Zins von 30 Schilling Zürcher Pfennig leisten, kann aber die Hofstätte nach Belieben nutzen, Häuser und Rahmen errichten und das Gewandmachergewerbe ausüben. Der Zins soll nie erhöht werden. Bei einem Verkauf von Hofstätte, Häusern oder Rahmen kann Blasien den Kauf um 1 Rheinischen Gulden billiger tätigen. Verzichtet Landolt oder seine Erben auf die Gewerbetätigkeit und zieht er die Häuser oder Rahmen ab, so dass die Hofstätte leer steht, mag Blasien das Grundstück nach Belieben nutzen. Landolt siegelt. Dorsualvermerk: "Landoltz brieff umb 30 S. zins von der hoffstatt an unser wissen gelegen by sant Lienhartt."
Creation date(s):5/15/1418
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich, Bürger, Landolt, Johans; St. Blasien (Benediktinerkloster), Abt und Konvent; St. Blasien (Benediktinerkloster), Abt, Duttlinger, Johans; St. Blasien (Benediktinerkloster), Lehen; Zürich, Bürgermeister und Rat; Zürich, Stampfenbach, Amtshaus St. Blasien; Zürich, Stampfenbach, Landolt, Johans; Zürich, Landstrasse; Zürich, Stampfenbach, Meiliner; Zürich, Limmat; Zürich, Stampfenbach, Marchsteine; Zürich, Gewandmacher, Landolt, Johans; Zürich, Stampfenbach, Haus; Zürich, Stampfenbach, Rahmen; Zürich, St. Leonhard; Zürich, Paradies; St. Blasien (Benediktinerkloster), Amtshaus in Zürich
Personenregister URStAZH:Landolt, Johans; Duttlinger, Johans, Abt von St. Blasien; Meiliner

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Teiledition: QZWG, Bd. 1, Nr. 751
Regest: URStAZH, Bd. 5, Nr. 6217
Anmerkungen:Gegenbrief: StAZH C II 1, Nr. 503.
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 6, Nr. 1107
 

Usage

End of term of protection:5/15/1448
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=392929
 

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