Aufsichtkommission der kantonalen Lehrerbildungsanstalt, 1920-1966 (Fonds)

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Title:Aufsichtkommission der kantonalen Lehrerbildungsanstalt
Inhalt und Form:Die Aufsichtskommission führte zu einzelnen Protokollnummern Akten, die die Nummer des dazugehörigen Protokolleintrags tragen. Die jeweils 4-6 Jahrgänge umfassenden Protokollbände verfügen über Personen- und Stichwortregister. Im Schnitt ist circa zur Hälfte der Protokolleinträge mindestens ein Aktenstück erhalten. Wie die vorliegende Auswahl zustande kam, lässt sich nicht mehr feststellen. Während der Jahre 1942-1953 führten die Subkommissionen für das Ober- und des Unterseminar ein eigenes Protokoll und legten dazu Akten an. Ab 1954 wurde wieder ein gemeinsames Protokoll geführt.
Andere Namen:Aufsichtskommission des Lehrerseminars Küsnacht
Creation date(s):1920 - 1966
Running meters:1.39
Number:66
Aktenbildner:Das Gesetz über das Unterrichtswesen von 1859 sah für kantonale Schulen eine Aufsichtskommission vor, die durch den Regierungsrat gewählt wird. Die Aufsichtskommission des Lehrerseminars Küsnacht übte die unmittelbare Aufsicht über das Seminar aus und bildete das Bindeglied zwischen dem Regierungsrat, der Erziehungsdirektion und dem Seminar. Den Erziehungsdirektoren stand es frei, der Aufsichtskommission anzugehören oder nicht. Wenn sie ihr angehörten, übernahmen sie das Präsidium, wenn sie sich dagegen entschieden, musste ein anderes Mitglied des Regierungsrats in die Aufsichtkommission gewählt werden. Der Erziehungsrat ernannte in diesen Fällen auch das Präsidium.

Die Mitglieder der Aufsichtskommission besuchten in regelmässigen Abständen den Unterricht am Lehrerseminar und überwachten die Aufnahme- und Abschlussprüfungen. Abschliessende Entscheidungsbefugnisse hatte die Aufsichtskommission bei Disziplinarmassnahmen gegen Schülerinnen und Schüler und bei Rekursen gegen Promotions- und Disziplinarentscheidungen des Konvents und der Schulleitung. Für alle anderen Geschäfte war die Aufsichtskommission weiterleitende Behörde. So bereitete sie die Wahl von Hauptlehrern und Hauptlehrerinnen vor, wofür sie eine Wahlkommission einsetzte, die Kandidaten und Kandidatinnen besuchte und sie zu Probelektionen einlud. Aufgrund des Vorschlags der Wahlkommission entschied die Aufsichtskommission über den definitiven Wahlvorschlag, der an den Erziehungsrat und zuletzt an den Regierungsrat ging. Dieser nahm den Vorschlag der Aufsichtskommission in der Regel an. Die Wahl eines Seminardirektors oder Vizedirektors wurde vom Konvent mit einem Zweiervorschlag vorbereitet, an den sich die Aufsichtskommission meistens hielt. Auch hier lag die entgültige Entscheidung beim Regierungsrat. Die Aufsichtskommission des Lehrerseminars Küsnacht hielt im Zeitraum jährlich 1-4 Sitzungen ab und machte durchschnittlich ca. 150 Schulbesuche pro Jahr.

Bis 1938 bot die Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen in Küsnacht einen seminaristischen Lehrgang, der eine breite Allgemeinbildung mit pädagogischen Fächern verband und mit dem Lehrerpatent abschloss. Bereits 1872 war eine Gesetzesvorlage gescheitert, welche die wissenschaftlich-pädagogische Fachausbildung der Lehrerschaft im Anschluss an das Seminar oder eine Mittelschule an eine universitäre Lehramtsschule verlegt hätte. Eine weitere Gesetzesvorlage gleicher Stossrichtung scheiterte 1931 im Kantonsrat. Im Anschluss daran wurde 1938 schliesslich ein Gesetz angenommen, das die Lehrerausbildung um ein fünftes Jahr verlängerte, das in einem neu zu schaffenden Oberseminar in Zürich absolviert werden sollte. Nach einer Übergangsphase wurde das Oberseminar 1943 in Zürich eröffnet. Damit wurde die Ausbildung in Küsnacht auf die allgemeinbildene Stufe der Lehrerausbildung reduziert. Gleichzeitig stand das Oberseminar nun auch Absolventen und Absolventinnen anderer kantonaler Mittelschulen offen.

Im Anschluss an diese Aufteilung wurde die bisher siebenköpfige Aufsichtskommission des Lehrerseminars Küsnacht gemäss Regierungsratsbeschluss vom 15. Oktober 1942 aufgelöst. Ab dem 16. Oktober 1942 wurde sie als nunmehr neunköpfige "Aufsichtkommission der kantonalen Lehrerbildungsanstalt" weitergeführt. Das Gesetz von 1938 sah die Möglichkeit von Subkommissionen vor. Für die Jahre 1942-1953 führten die Subkommissionen des Ober- und des Unterseminars ein eigenes Protokoll mit eigenen Akten.

Benutzte Quellen und Literatur:
Gesetz über das Unterrichtswesen des Kantons Zürich vom 23.12.1859, §§ 10-14, OS 12, S. 243-364
Gesetz über die Ausbildung von Lehrkräften für die Primarschule vom 03.07.1938, OS 36, S. 49-53
Rechenschaftsberichte des Regierungsrats, Bib StAZH III AAh 1
Amtsstellen A - F, Ablieferungen der Erziehungsdirektion, N 1205.13
Schmid, Christian: Das Seminar Küsnacht, Seine Geschichte von 1832-1982, Küsnacht 1982
Fondsgeschichte:Die Protokolle sowie die dazugehörigen Akten der Aufsichtskommission des Lehrerseminars Küsnacht wurden ab 1938 aufgrund einer Verfügung der Erziehungsdirektion regelmässig abgeliefert. Die Protokollbände wurden unter der Signatur UU 20 erschlossen, die dazugehörigen Akten weitgehend unerschlossen unter den Signaturen U 131.1- U 131.8 und U 131a.1 - U 131a.3 abgelegt. 1999 bis 2000 wurden die Akten durch Katrin Hürlimann neu erschlossen und als Z 28 ins Provenienzarchiv versetzt.
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Kantonsschule Küsnacht
Regierungsratsbeschlüsse RRB, MM
Kantonsratsprotokolle KRP, MM
Diverse Kleinschriften zum Lehrerseminar Küsnacht, III Ee 21/1
Bestände:Z 28
Level:Fonds
 

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Siehe:
Aufsicht, 1840-1975 (Klasse)

Siehe:
UU 20 Seminar Küsnacht, Aufsichtskommission, 1835-1953 (Klasse)

Siehe:
UU 20 b.4 - UU 20 b.10 Kantonale Lehrerbildungsanstalten, Aufsichtskommission, 1954-1981 (Klasse)

Versetzt von:
[U 131 a] Kantonales Oberseminar bzw. kantonale Lehrerbildungsanstalten, 1942-1966 (Klasse)

Versetzt von:
[U 131] Lehrerseminar Küsnacht, 1920-1953 (Klasse)
 

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