G I 1, Nr. 34 Verordnung der Stadt Zürich betreffend die Erfüllung von Amtspflichten durch die Chorherren des Grossmünsterstifts, 1485.09.24 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 1, Nr. 34
Title:Verordnung der Stadt Zürich betreffend die Erfüllung von Amtspflichten durch die Chorherren des Grossmünsterstifts
Brief:Angesichts des unangemessenen Verhaltens von geistlichen und weltlichen Personen in der Chorherrenstube des Grossmünsters haben Bürgermeister und Räte der Stadt Zürich Abgeordnete ernannt, um Propst und Chorherren des Grossmünsters über die folgenden Anordnungen zu unterrichten: Die Chorherren haben täglich an den Messen teilzunehmen und den Gottesdienst zu unterstützen (1). In der Chorherrenstube und in den Häusern der Chorherren ist das Spielen mit Einsätzen um höhere Beträge als 1 Angster verboten, bei der Strafe von 1 Mark Silber (2). Chorherren und andere Priester, die in der Stadt Zürich verpfründet sind, haben beim Läuten der Vesper das Spielen einzustellen und sich in ihre Kirchen zu begeben. Der Stubenknecht soll Brettspiel und Karten den Tag über verwahren und nicht herausgeben, bei der Strafe von 1 Mark Silber (3). Propst, Chorherren, Priestern und weiteren Personen ist es erlaubt, in der Chorherrenstube zu Mittag oder zu Abend zu essen. Sofern es sich um mehr als sieben Personen handelt, sollen sie ihr Essen von auswärts kommen und nicht vor Ort kochen lassen (4). Nach dem Abendessen ist die Chorherrenstube im Winter um 8 Uhr und im Sommer um 9 Uhr zu schliessen (5). Künftig sollen keine Franziskaner, Dominikaner und Augustiner in der Chorherrenstube zu Gastmählern mit Wein und Spiel empfangen werden (6). Weltliche Personen dürfen zu Gastmählern empfangen werden, jedoch ist dabei das Spielen zu unterlassen. Amtleute des Propsts und der Chorherren dürfen anwesend sein, wie wenn sie Priester wären (7). Wer gegen die oben genannten Bestimmungen verstösst, hat 1 Mark Silber Busse zu bezahlen.
Creation date(s):9/24/1485
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 31.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Johannes Gross, Unterschreiber der Stadt Zürich
Schlagwörter:Ess- und Trinksitten; Geistlichkeit; Geselligkeit; Gottesdienst; Orden; Spiel; Stift

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 399, Bündel 1, Nr. 5 (vgl. KAT 35, S. 798)
Publikationen:Edition: Rohrer 1879, S. 30-32, Beilage 4
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 20
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 1, Nr. 34
 

Usage

End of term of protection:9/24/1505
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3796980
 

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