C II 2, Nr. 370.1 Vergleich des Bischofs von Konstanz in der Auseinandersetzung zwischen Äbtissin Anna von Hewen und Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich betreffend Besetzung des Klosteramtmanns, 1470.04.25 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 2, Nr. 370.1
Title:Vergleich des Bischofs von Konstanz in der Auseinandersetzung zwischen Äbtissin Anna von Hewen und Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich betreffend Besetzung des Klosteramtmanns
Brief:Hermann von Breitenlandenberg, Bischof von Konstanz, urteilt im Rechtsstreit zwischen Anna von Hewen, Äbtissin des Fraumünsters, und Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich. Seinem Urteil nach soll der durch Bürgermeister und Rat gewählte Klosteramtmann in seinem Amt verbleiben, dasselbe gilt für die durch die Stadt eingesetzten Pfleger. Künftige Klosteramtleute sollen durch Äbtissin, Kapitel und die städtischen Pfleger gemeinsam gewählt werden. Der Amtmann hat sich eidlich zu verpflichten, Nutzen und Ehre der Äbtissin, des Kapitels und des Klosters zu fördern und ausstehende Einkünfte, Zinsen, Zehnten und Renten für das Kloster einzuziehen. Über die Finanzen soll er jährlich gegenüber Äbtissin, Kapitel und den städtischen Pflegern Rechnung ablegen, im Beisein des Rats der Stadt Zürich. Äbtissin und Kapitel steht es zu, Pfründen sowie geistliche und weltliche Lehen zu verleihen. Alle Urkunden, Bullen und Freiheitsbriefe der Abtei, die sich derzeit bei Meister Johannes Häring und anderen befinden, sollen an den dafür bestimmten Ort im Fraumünster zurückgebracht werden. Es sollen drei Schlösser mit drei Schlüsseln zuhanden von Äbtissin, Kapitel und Rat angefertigt werden, damit keine der drei involvierten Parteien alleine Zugang zum Klosterarchiv hat, die darin befindlichen Urkunden behändigen oder verändern kann. Die Regelung der geistlichen Angelegenheiten verbleibt in der Kompetenz des Bischofs von Konstanz. Die vier Frauen, die vor Ausbruch des vorliegenden Rechtsstreits in das Kloster gekommen sind, sollen dort mit Zustimmung ihrer Obrigkeit bleiben.
Es siegeln der Bischof von Konstanz, Äbtissin Anna von Hewen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich.
Creation date(s):4/25/1470

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Original (über die Siegelstreifen mit C II 2, Nr. 370.2 verbunden)
Dimensions W x H (cm):41.5 x 24.5
Trägermaterial:Pergament
Siegel:3 Siegel: 1. Bischof Hermann von Breitenlandenberg, Wachs, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 2. Äbtissin Anna von Hewen, nur Siegelschlitz vorhanden; 3. Stadt Zürich, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt
Schlagwörter:Amtleute; Archiv; Bischof; Eid; Finanzen; Geistlichkeit; Kloster; Rat

Weitere Angaben

Publikationen:Teiledition: von Wyss 1851-1858, Beilage Nr. 480 (nach der Zweitausfertigung im StadtAZH)
Nachweis: REC, Bd. 4, Nr. 13714
Weblinks:Zweitausfertigung: StadtAZH I.A.364.
Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 8
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 2, Nr. 370.1
 

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