H II 2, Nr. 3 Ordnung für das Spital der Stadt Zürich, 1528.02.05 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:H II 2, Nr. 3
Title:Ordnung für das Spital der Stadt Zürich
Brief:Nachdem die jährlichen Ausgaben des Spitals die Einnahmen bei Weitem übersteigen, sind folgende Massnahmen zur Verbesserung seiner finanziellen Situation beschlossen worden: Alle Personen, die kein Recht auf Verbleib im Spital haben, sind wegzuweisen (1) und in Zukunft auch nicht mehr aufzunehmen (2). Weder fremde noch heimische Pfründer sollen aufgenommen werden, bevor sie nicht ihre Pfrund vollständig entrichtet haben (3). Die Ämter in der Spitalverwaltung müssen mit geeigneten Personen besetzt werden (4). Die Kosten für Bebauung der im Besitz des Spitals befindlichen Reben, Äcker sowie für Entlohnung der Dienstleute sollen reduziert werden (5). Die dem Spital nicht notwendigen Güter sind zu verleihen oder zu verkaufen (6). Sofern sich die wirtschaftliche Lage des Spitals nicht verbessert, soll ihm ein Darlehen erteilt werden (7). Die Insassen des Spitals sind in Ober-, Unter- und Ausserpfründer unterteilt. Da Heiraten zwischen den Pfründern bisher dem Spital hohe Kosten verursacht haben, sind folgende Massnahmen beratschlagt worden: Ausserpfründer, die Unter- oder Oberpfründer heiraten, sollen bei diesem wohnen. Derjenige, der die geringere Pfründe hat, hat diese zu erhöhen, bis sie derjenigen des Ehepartners gleich ist. Wenn dies nicht geschieht, sollen künftig beide Eheleute nach der tieferen Pfründe verpflegt werden (8-10). Eheleute sollen sich verpflichten, allfällige Kinder auf eigene Kosten aufzuziehen (11-12). Für das Amt des Spitalschreibers werden verschiedene Kandidaten vorgeschlagen (13).
Anmerkung von anderer Hand: Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich haben beschlossen, diese Artikel von den Verordneten weiter beraten zu lassen, insbesondere, was die Bürgschaften von Eheleuten angeht, mittels derer sie sich verpflichten, ihre Kinder auf eigene Kosten aufzuziehen. Den Pflegern und dem Spitalmeistern wird die Besetzung des Schreiberamts überlassen.
Creation date(s):approx. 2/5/1528
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):21.0 x 33.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Wolfgang Mangold, Stadtschreiber von Zürich (Zusatz)
Schlagwörter:Altersversorgung; Amtleute; Ehe; Finanzen; Medizinische Versorgung; Spital

Weitere Angaben

Publikationen:Edition: Egli, Actensammlung, Nr. 1363
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 143
Level:Dokument
Ref. code AP:H II 2, Nr. 3
 

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End of term of protection:2/5/1548
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3743123
 

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