Grundstückerwerb durch Personen im Ausland, 1961-2000 (Klasse)

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Title:Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Inhalt und Form:Enthalten sind Akten des Direktionssekretariats der Volkswirtschaftsdirektion zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (VD) erfüllte als besondere Aufgabe die Kontrolle über die Einhaltung der Lex Furgler respektive Lex Friedrich. Deswegen erhielt es alle Entscheide der Bezirksräte in Sachen Grundstückerwerb im Kanton durch Personen im Ausland zur Begutachtung.
1961 trat die eidgenössische Bewilligungspflicht für den Immobilienverkauf an nicht in der Schweiz niedergelassene Ausländer in Kraft. Sie dauerte bis 1982 und lief als Lex von Moos und Lex Furgler unter dem Namen der beiden Bundesräte von Moos und Furgler, die diese Gesetze massgeblich formten. Furglers Fassung von 1974 wurde 1984, unter Bundesrat Friedrich, von Winterthur, verschärft und hiess fortan Lex Friedrich oder Bewilligungs-Gesetz (BewG).
Das Rechtsmittel oder der Instanzenweg dieses eidgenössischen Gesetzes ist föderal geregelt, im Kanton Zürich wie folgt: 1. Bezirksrat, 2. Kantonale Rekurskommission für Grunderwerb durch Personen im Ausland (bis 1998 unter der Justizdirektion, nachher unter der Direktion für Justiz und Inneres), 3. Eidgenössisches Bundesgericht. Das Direktionssekretariat konnte den Entscheid aller Instanzen oder einer einzelnen Stelle anfechten (Beschwerdeverfahren), hatte aber auch darüber zu wachen, dass der offizielle Bewilligungsweg eingehalten wurde. Wurde es einer Umgehung gewahr, konnte es ans Bewilligungsverfahren verweisen. Waren ein Grundstück oder Rechte an einem solchen durch Personen im Ausland notariell beglaubigt, konnte das Sekretariat die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (Grundbuchberichtigungsklage) verlangen, wenn es zur Auffassung kam, dass im konkreten Fall die genannten Gesetze umgangen oder verletzt worden waren oder zumindest ein Bewilligungsverfahren hätte stattfinden müssen.

Vorliegender Fonds umfasst die Bestände Z 178 und Z 229. Z 178 besteht aus Sach- und Fallakten zum Grundstückerwerb im Kanton Zürich durch Personen im Ausland der Jahre 1961-1998. Er setzt folglich mit der Bewilligungspflicht von 1961 für Grundstückerwerb durch Ausländer ein. Die Akten, 2001, 2004 und 2005 abgeliefert, stammen alle aus dem Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion.
Die Ablieferung von 2004 (Z 178.1 - Z 178.28) bestand nur aus Fallakten, die im Sekretariat als sogenannte Spezialfälle betrachtet wurden (Verweisungen ins Bewilligungsverfahren, Beschwerdefälle, Grundbuchberichtigungsfälle). Sie sind hier vollständig überliefert. Von den Falldossiers der Akzession von 2001 ist hier ca. ein Viertel überliefert. Dazu gehören die langwierigen Verfahren, Falldossiers bekannter Petenten oder Dossiers mit historisch wertvollen Unterlagen. Die Akten zu bekannten Petenten oder Grundstückerwerbsfällen sowie die Sachakten der Ablieferung 2001 wurden hingegen vollständig übernommen. Die Ablieferung 2005 wurde auf ca. 15 % reduziert (Auswahl bekannter Petenten und umfangreicher Dossiers).
Die mehrheitlich umfangreichen Dossiers enthalten jeweils die Akten aller am Verfahren beteiligten oder interessierten Parteien (Anwälte, VD, Rekurskommission, Bezirksrat) sowie teilweise die internen Notizen der VD. Rief ein Fall nebst dem Bewilligungsverfahren Gerichtsverfahren hervor, befinden sich die daraus entstandenen Prozessakten auch im Dossier.
Die Akten beleuchten die praktische Umsetzung und Problematik (Boden- und Immobilienspekulationen) der Lex von Moos, Furgler respektive Lex Friedrich.

Zum vorliegenden Bestand Z 178 können zur Vervollständigung die entsprechenden Akten der Bezirksräte und der Rekurskommission für Grunderwerb (StAZH P 991.1 ff.) beigezogen werden.
Creation date(s):1961 - 2000
Level:Klasse
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
P 991 Rekurskommission für Grunderwerb durch Personen im Ausland, 1961-1982 (Fonds)
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3743
 

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