H I 607 (fol. 1 r - 2 v) Ordnung für den Kaplan des Siechenhauses an der Spanweid, 1539.06.19 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:H I 607 (fol. 1 r - 2 v)
Title:Ordnung für den Kaplan des Siechenhauses an der Spanweid
Brief:Der Kaplan des Siechenhauses an der Spanweid soll wie bisher jeweils am Sonntag und am Mittwoch den Kranken das Wort Gottes verkünden, ebenso an allen weiteren Feiertagen, an denen in der Stadt ebenfalls Gottesdienst gehalten wird. Im Krankheitsfall hat der Kaplan auf eigene Kosten einen Vertreter zu stellen (1). Den Todkranken hat der Kaplan Trost zu spenden (2). Dem Kaplan obliegt es, in der Verwaltung der Haushaltung des Siechenhauses behilflich zu sein und darauf zu achten, dass wohltätige Vergabungen und Spenden ihrer Bestimmung gemäss verwendet werden. In Abwesenheit des Pflegers hat er dafür zu sorgen, dass das Haus und seine Insassen mit dem Notwendigen versorgt sind (3). Wenn für das Siechenhaus bestimmte wohltätige Vergabungen und Almosen an den Kaplan gelangen, hat er diese dem Pfleger zu übergeben und dafür besorgt zu sein, dass sie gemäss dem Willen der Stifter verwendet werden. Alle testamentarisch verfügten Vergabungen sowie Schenkungen sollen in das vorliegende Buch eingetragen werden (4).
Creation date(s):6/19/1539

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Armenversorgung; Jahrzeit; Krankheiten; Medizinische Versorgung; Pfarrer; Seuchen; Siechenhaus; Spenden; Stiftung

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 174
Level:Dokument
Ref. code AP:H I 607 (fol. 1 r - 2 v)
 

Usage

End of term of protection:6/19/1559
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3742988
 

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