Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | H I 607 (fol. 1 r - 2 v) |
Title: | Ordnung für den Kaplan des Siechenhauses an der Spanweid |
Brief: | Der Kaplan des Siechenhauses an der Spanweid soll wie bisher jeweils am Sonntag und am Mittwoch den Kranken das Wort Gottes verkünden, ebenso an allen weiteren Feiertagen, an denen in der Stadt ebenfalls Gottesdienst gehalten wird. Im Krankheitsfall hat der Kaplan auf eigene Kosten einen Vertreter zu stellen (1). Den Todkranken hat der Kaplan Trost zu spenden (2). Dem Kaplan obliegt es, in der Verwaltung der Haushaltung des Siechenhauses behilflich zu sein und darauf zu achten, dass wohltätige Vergabungen und Spenden ihrer Bestimmung gemäss verwendet werden. In Abwesenheit des Pflegers hat er dafür zu sorgen, dass das Haus und seine Insassen mit dem Notwendigen versorgt sind (3). Wenn für das Siechenhaus bestimmte wohltätige Vergabungen und Almosen an den Kaplan gelangen, hat er diese dem Pfleger zu übergeben und dafür besorgt zu sein, dass sie gemäss dem Willen der Stifter verwendet werden. Alle testamentarisch verfügten Vergabungen sowie Schenkungen sollen in das vorliegende Buch eingetragen werden (4). |
Creation date(s): | 6/19/1539 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Armenversorgung; Jahrzeit; Krankheiten; Medizinische Versorgung; Pfarrer; Seuchen; Siechenhaus; Spenden; Stiftung |
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Usage |
End of term of protection: | 6/19/1559 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3742988 |
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