Berufsbildungsrat, 1987-1999 (Fonds)

Archive plan context


Title:Berufsbildungsrat
Inhalt und Form:Akten und Protokolle des Berufsbildungsrates.
Creation date(s):1987 - 1999
Running meters:1.50
Number:151
Aktenbildner:Schaffung des Berufsbildungsrates:
Träger der Berufsschulen waren lange Zeit die Gemeinden oder private Vereine, die die Berufsschulen nach eidgenössischen und kantonalen Vorschriften führten. Das "Gesetz über die Änderung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie über den Lastenausgleich mit den Städten Zürich und Winterthur" vom 2. Dezember 1984 enthielt dann unter Art. IV die Bestimmung über die künftige kantonale Trägerschaft der Berufsschulen (Kantonalisierung). Darin heisst es unter § 1: "Der Berufsschulunterricht ist Aufgabe des Staates."
Das "Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG zum Berufsbildungsgesetz)" vom 21. Juni 1987 regelt laut § 1 den Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 19. April 1978 (BBG). Im § 2 wird die Direktion der Volkswirtschaft dafür als zuständig bezeichnet. Im § 3 heisst es, dass der Direktion der Volkswirtschaft ein Berufsbildungsrat beigegeben ist. Er besteht aus dem Vorsteher der Direktion der Volkswirtschaft als Vorsitzendem und acht weiteren Mitgliedern. Der Regierungsrat wählt auf eine Amtsdauer von vier Jahren je drei Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie je einen Vertreter der Schulleiterkonferenz und der Lehrerkonferenz auf deren Vorschlag hin. An den Sitzungen des Berufsbildungsrates können weitere Vertreter der Direktionen der Volkswirtschaft und des Erziehungswesens mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Berufsbildungsrat stellt der Direktion der Volkswirtschaft zuhanden des Regierungsrates Antrag betr. Erlass von Verordnungen über das Berufsbildungswesen, betr. Anordnung von Schulversuchen und betr. Errichtung von Berufsmittelschulen und Lehrwerkstätten. Die Direktion der Volkswirtschaft führt das Sekretariat.
Der Berufsbildungsrat verfügte im Vergleich zum Erziehungsrat über weniger Entscheidungskompetenzen. Er war vor allem auch für den Vollzug des Bundesrechts zuständig.
Die erste Sitzung des neu geschaffenen Berufsbildungsrates fand am 26. Januar 1988 statt.
Wichtige Traktanden des Berufsbildungsrates waren die Festsetzung der Einzugsgebiete der Berufsschulen, die Einführung der technischen und kaufmännischen Berufsmaturität, die Berufsschullehrer-Fortbildung, die Revision von Stipendienverordnung und Stipendienreglement und die Finanzlage (Sparmassnahmen des Kantons).
Weitere Aufgaben waren die Wahl der Prüfungskommissionen, der Erlass von Lehrplänen und der Entscheid von Rekursen.
Der Berufsbildungsrat (BBR) stand von 1988 bis 1998 unter der Direktion der Volkswirtschaft.

Präsidium / Vorsitz des Berufsbildungsrates (= Vorsteher der Direktion der Volkswirtschaft):
1. - 14. Sitzung, 1988-1991: Regierungsrat Dr. H. Künzi,
15. - 37. Sitzung, 1991-1995: Regierungsrätin H. Lang.
38. - 55. Sitzung, 1995-1998: Regierungsrat Dr. E. Homberger.

Abschaffung des Berufsbildungsrates:
Im Rahmen der Reform der Verwaltungsstruktur (wif!-Projekt "Zuordnung Berufsbildung") wurde das Bildungswesen des Kantons Zürich neu gestaltet. Das Gesetz, das in der Volksabstimmung vom 29. November 1998 angenommen wurde, sah die Schaffung eines Bildungsrats vor, der die Aufgaben des Erziehungsrates und des Berufsbildungsrates übernahm.
Fondsgeschichte:Der Fonds besteht aus der Ablieferung 2005/064. Diese wurde im Juli 2005 vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt dem Staatsarchiv übergeben und vollständig endarchiviert. Die Bearbeitung im Staatsarchiv erfolgte durch Monika Bach und Meinrad Suter im November 2006.
Publications:Zürcher Gesetzessammlung Off. Sa. Bd. 49, Seiten 228-235; Bd. 50, Seiten 181-189 und 277-287; Bd. 55, Seiten 71-76.
Literatur:
- III Jb 1 und 1a enthält Regierungsratsbeschlüsse und Broschüren betr. Lehrlingswesen.
- III Jb 2 enthält diverse Broschüren, herausgegeben vom Amt für Berufsbildung 1988-1995.
- III EEc 2: Forum der Berufsschulen des Kantons Zürich (kantonales Publikationsorgan für die gewerblich-industriellen und kaufmännischen Berufsschulen), vollständig . Band 1988-1996 und Band 1997-2001, abgeschlossen. Ab 2002 neuer Titel:
- III EEc 2a: zeit.schrift für die Mittel und Berufsschulen im Kanton Zürich (kantonales Publikationsorgan für die Mittel- und Berufsschulen), vollständig. Nr. 1/2002 - 16/2005, abgeschlossen mit der Nr. 17/2006 ="schluss.schrift". Ab 2006 zusammengelegt mit dem Schulblatt des Kantons Zürich (siehe III EEa 9).
Bestände:Z 261.1 - Z 261.151
Level:Fonds
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3726
 

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