A 73.1.1, Nr. 4 Ordnung der Stadt Zürich betreffend Verbot der Mehrzünftigkeit sowie Erläuterung zum Verkauf von Tuch, Stahl, Eisen und Salz, 1498.08.28-1498.09.13 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 73.1.1, Nr. 4
Title:Ordnung der Stadt Zürich betreffend Verbot der Mehrzünftigkeit sowie Erläuterung zum Verkauf von Tuch, Stahl, Eisen und Salz
Brief:Bürgermeister sowie Kleiner und Grosser Rat ordnen an, dass künftig niemand mehr als eine Zunftmitgliedschaft haben darf. Wer einen Zunftwechsel wünscht, muss zuerst seine alte Zunftmitgliedschaft auflösen, bevor er eine neue eingeht. Ausgenommen davon sind die freien Gewerbe, die nach den Bestimmungen des Geschworenen Briefs zu keiner Zunft gehören. Sofern wegen dieser Ordnung Rechtshändel zwischen Zünften oder Einzelpersonen entstehen, sollen diese damit vor die Zunftmeister gelangen.
Die Zunftmeister ordnen an, dass der Handel mit Tuch, Stahl, Eisen und Salz nicht neben einem weiteren Gewerbe oder Handwerk betrieben werden darf. Wer mit Stahl, Eisen und Salz zu handeln wünscht, muss sein bisheriges Gewerbe oder Handwerk aufgeben. Dabei steht es ihm frei, entweder in seiner bisherigen Zunft zu verbleiben oder zur Konstaffel zu wechseln, entsprechend den Bestimmungen des Geschworenen Briefs die freien Gewerbe betreffend. Der Handel mit Tuch darf nur als alleiniges Gewerbe betrieben werden, der gleichzeitige Verkauf von Stahl, Eisen und Salz ist verboten. Diese Bestimmungen treten zum 6. Dezember 1498 in Kraft, bis dann hat jeder seine Angelegenheiten danach zu richten.
Creation date(s):8/28/1498 - 9/13/1498
Creation date(s), remarks.:Das Verbot datiert vom 28. August (zinstag sant Poleyen tag), die Erläuterung vom 13. September (heilig krucz abent) 1498.
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 31.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Gewerbe; Handel; Handwerk; Nahrungsmittel; Salz; Textilien; Zunft

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 537, Bündel 1, Nr. 1
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat
Publikationen:Edition: QZZG, Bd. 1, Nr. 179 (a-b)
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 65
Level:Dokument
Ref. code AP:A 73.1.1, Nr. 4
 

Related units of description

Related units of description:Aufhebung siehe:
B II 31 (S. 10) Aufhebung der Ordnung der Stadt Zürich betreffend Verbot der Mehrzünftigkeit, 1500.02.28 (Dokument)

Siehe:
B II 29 (S. 69) Ordnung der Stadt Zürich betreffend Verbot der Mehrzünftigkeit, 1498.08.28 (Dokument)

Siehe:
B II 29 (S. 74) Erläuterung zum Verbot der Mehrzünftigkeit betreffend Handel mit Tuch, Stahl, Eisen und Salz, 1498.09.13 (Dokument)
 

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End of term of protection:9/13/1518
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3675593
 

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