C I, Nr. 1498 Schiedsspruch im Konflikt zwischen Bischof Albrecht von Konstanz und der Stadt Zürich, 1410.05.09 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1498
Title:Schiedsspruch im Konflikt zwischen Bischof Albrecht von Konstanz und der Stadt Zürich
Brief:Bischof Albrecht von Costentz beurkundet, dass er Streit mit dem Bürgermeister, Rat und den Bürgern der Stadt Zürich hatte. Auf Veranlassung des Bürgermeisters und Rats von Costentz wurde Hermann von der braitten Landenberg als Obmann eines Schiedsgericht mit den Boten von Costentz, Bern, Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus als weitere Mitglieder eingesetzt. Das Schiedsgericht entscheidet folgendermassen: Alle Zwistigkeiten sollen beendet, die Parteien fortan gute Freunde sein und sich freien Wandel gewähren. Alle liegenden Güter soll der frühere Besitzer wieder erhalten. Für verbrannte oder gebrochene Festen, Häuser, Trotten oder Scheunen muss kein Schadenersatz geleistet werden; noch vorhandene Wände ("Zargen") und Bauholz soll man dem vorherigen Besitzer überlassen. Bestehende Schuldforderungen bleiben in Kraft und strittige soll man dem Richter vorlegen. Fahrhabe, die sie einander gestohlen haben, sollen sie - soweit noch vorhanden - zurückgeben; für nicht mehr vorhandene Fahrhabe ist dann Ersatz zu leisten, wenn sie während des Waffenstillstands geraubt wurde. Alle Gefangenen sind auf Urfehde freizulassen. Der Dekan von Zurzach und Hans Winckler, Chorherr der Propstei Zürich, hatten einigen Zürchern eine Summe Geld versprochen für Vieh, das Hainrich von Rumlang ihnen gestohlen hatte: diese Schuld soll getilgt sein. Bischof Albrecht soll den von Rumlang in seinem Krieg gegen Zürich nicht mehr unterstützen und ihn weder das Schloss noch seine Rheinfähren benutzen lassen; er soll ihm und seinen Helfern auch vom Griesgraben bis zur Feste Wasserstaeltzen den Rhein sperren. Im weiteren soll das Abkommen zwischen der Stadt Kaiserstuol und Ruedi Ungricht von Regensperg unangetastet bleiben. Albrecht siegelt mit dem bischöflichen Siegel.
Creation date(s):5/9/1410
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Konstanz, Bistum, Bischof, Blarer, Albrecht; Zürich; Konstanz; Bern; Luzern; Zug; Uri; Schwyz; Unterwalden; Glarus; Zurzach, Propstei, Dekan; Zürich, Grossmünster, Winkler, Johans; Kaiserstuhl, Schloss; Kaiserstuhl, Fähre; Kaiserstuhl, Schultheiss; Rhein; Wasserstelz siehe Fisibach, Schwarzwasserstelz; Fisibach, Schwarzwasserstelz; Griesgraben; Regensberg, Ungricht, Ruedi
Personenregister URStAZH:Blarer, Albrecht, Bischof von Konstanz; Landenberg, Breitenlandenberg, Hermann von, gen. Schöch; Winkler, Johans; Rümlang, Heinrich von; Ungricht, Ruedi

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: EA, Bd. 1, Nr. 277
Regest: URStAZH, Bd. 4, Nr. 5607; REC, Bd. 3, Nr. 8172
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1498
 

Usage

End of term of protection:5/9/1490
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=365690
 

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