III Og 2/1 (1) Mandat der Stadt Zürich betreffend Einfuhr und Handel von Vieh aufgrund von Seuchengefahr, 1796 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III Og 2/1 (1)
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend Einfuhr und Handel von Vieh aufgrund von Seuchengefahr
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erlassen aufgrund von Seuchen beim Hornvieh und den Schafen in Deutschland ein Mandat mit acht Artikeln. Zunächst wird verordnet, dass kein lebendiges Tier oder Tierfleisch aus Orten, die durch den Sanitätsrat in den Bann gelegt wurden, eingeführt werden darf. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Strafe sowie die Konfiskation und Vernichtung des eingeführten Tieres oder Fleisches (1). Auf Viehmärkten in Deutschland, im Toggenburg, im Thurgau und in der Grafschaft Baden darf Vieh weder gekauft noch verkauft werden (2). Der Viehhandel ist grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt. Allerdings dürfen Angehörige des Zürcher Stadtstaates Mastvieh für den Hausgebrauch auch aus verdächtigen Orten kaufen. Voraussetzung ist, dass für jedes Tier ein Gesundheitsschein vorgewiesen werden kann, dass das Tier in keine Ställe gestellt und nicht an Brunnen getränkt wird. Ausserdem muss das Tier unverzüglich durch den Metzger geschlachtet werden (3). Der Pferdehandel ist zwar noch erlaubt, es muss aber für jedes Tier ein Gesundheitsschein vorgelegt werden (4). Weiterhin werden Bestimmungen bezüglich frei herumlaufender Hunde und Fuhrleute, die aus verdächtigen Orten kommen, aufgeführt (5, 6). Für verdächtige Personen aus Gebieten mit Tierseuchen gilt, dass sie nicht in Ställen oder Scheunen untergebracht werden dürfen, sondern in Wirtshäuser gewiesen werden müssen (7). Zuletzt wird verordnet, dass kranke Tiere sofort gemeldet werden müssen. Verheimlichung und Ungehorsam wird durch die Landvogteiämter und den Sanitätsrat bestraft (8).
Impressum:(Zürich) : (s. n.)
Creation date(s):1796
Entstehungsdatum, Original:11/19/1796
Number:1
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Preview:
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Kollation:Einblattdruck
Dimensions W x H (cm):42.5 x 35.0
Language:Deutsch
Schlagwörter:Bescheinigung; Einfuhr; Fleisch; Hunde; Markt; Pferde; Randgruppen; Tierseuchen; Vieh; Viehhandel

Weitere Angaben

Publikationen:Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 1050, Nr. 1970
Weblinks:Digitalisat bei e-rara (Exemplar der ZB Zürich)
Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 100
Level:Dokument
Ref. code AP:III Og 2/1 (1)
 

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Physical Usability:Uneingeschränkt
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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3610797
 

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