Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | III AAb 1.16, Nr. 84 |
Title: | Verordnung der Stadt Zürich betreffend Amnestie für die am Stäfnerhandel beteiligten Personen |
Brief: | Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt Zürich bewilligen aufgrund mehrfachen Wunsches der Angehörigen des Zürcher Stadtstaates sowie infolge der Aussagen der Ratsdeputationen die Amnestie für alle Personen, die aufgrund ihrer Beteiligung am Stäfnerhandel verurteilt worden sind. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Personen aus ihrer Gefängnishaft entlassen werden oder ihre Verbannung aufgehoben wird und sie die bezahlten Geldbussen, ihre konfiszierten Güter sowie ihre Ehre zurückerhalten. Der Gemeinde Stäfa werden zudem die Waffen zurückgegeben. Ausserdem darf niemand eine amnestierte Person mit Worten oder Taten bestrafen. Zur Förderung der Eintracht zwischen der Stadt und der Landschaft, erhalten alle Gemeinden auf Verlangen die Urkunden der Waldmannschen Spruchbriefe und des Kappelerbriefes im Original oder in vidimierter Abschrift zurück. Des Weiteren werden die Mitglieder des Geheimen Rats beauftragt, die alten Rechte der Landschaft zu bestätigen und neue Rechte mit Rücksichtnahme auf die Wünsche der Landschaftsbewohner zu untersuchen. Die getroffenen Entscheidungen sollen verbrieft werden und alle Vögte werden damit beauftragt, deren Befolgung genau zu beobachten. |
Impressum: | (Zürich) : (s. n.) |
Creation date(s): | 1798 |
Entstehungsdatum, Original: | 1/29/1798 |
Archival Material Types: | Druckschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Preview: |
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Kollation: | (2) Bl. |
Dimensions W x H (cm): | 4° |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Amnestie; Unruhen; Urkunde |
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Files |
Files: | |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Eingeschränkt (Gebrauchskopie) |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3581103 |
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