III AAb 1.15, Nr. 16 Mandat der Stadt Zürich betreffend Hebammen auf der Landschaft, 1782 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III AAb 1.15, Nr. 16
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend Hebammen auf der Landschaft
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erlassen aufgrund des mangelhaften Zustands des Hebammenwesens auf der Landschaft ein Mandat mit sechs Artikeln. Zunächst wird verordnet, dass alle Hebammen in den Dörfern der Landschaft durch den Ersten Stadtarzt geprüft und bestätigt werden müssen (1). Falls es in einer Gemeinde zu alte oder unvermögende Hebammen gibt oder die Gemeinde zu gross ist, sollen Hilfshebammen (Spetthebammen) stellvertretend gemäss dem ordentlichen Wahlverfahren durch die Weibergemeinde oder den Stillstand eingesetzt werden. Um die Kenntnisse und Praxiserfahrung der Hilfshebammen zu verbessern, sollen sie durch einen Hebammenmeister, Arzt oder Wundarzt unterrichtet werden sowie den ordentlichen Hebammen bei Geburten helfend zur Seite stehen (2, 4). Weiterhin gilt, dass gebärende Frauen zwar in der Wahl ihrer Hebamme freistehen, aber der eigentlich zuständigen Hebamme trotzdem den vollen Lohn bezahlen müssen (3). Falls eine Hebamme widernatürliche Umstände wahrnimmt, soll sie sich unverzüglich an einen Arzt oder Wundarzt wenden (5). Schliesslich werden die Hebammen aufgefordert, auf unehelich Schwangere Acht zu geben und Verdachtsfälle dem Dorfpfarrer anzuzeigen, der sich danach an die Obrigkeit wenden muss (6). Zuletzt wird verordnet, dass die Handhabung des Mandats den Obervögten und Landvögten obliegt sowie dass alle Pfarrer und Mitglieder des Stillstandes gegenüber möglichem Fehlverhalten wachsam sein sollen.
Impressum:(Zürich) : (s. n.)
Creation date(s):1782
Entstehungsdatum, Original:12/23/1782
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Kollation:Einblattdruck
Dimensions W x H (cm):44.0 x 32.5
Language:Deutsch
Fussnoten:Weiteres Exemplar: StadtA Zürich V.L.14
Schlagwörter:Ausserehelicher Geschlechtsverkehr; Medizinische Versorgung; Schwangerschaft; Uneheliche Geburt

Weitere Angaben

Former reference codes:MXXXIX
Provenienz:Stadtschreiberkanzlei
Publikationen:Edition: SBPOZH, Bd. 6, Nr. 13, S. 165-168
Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 1039, Nr. 1875
Weblinks:Digitalisat bei e-rara (Exemplar der ZB Zürich)
Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 88
Level:Dokument
Ref. code AP:III AAb 1.15, Nr. 16
 

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Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3579361
 

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