C II 7, Nr. 60 Bischof Burkard von Constanz schreibt allen Geistlichen und Gläubigen seiner Diözese: Die Kollegiatskirche Ymbriacum vulgo Emmerrach sei im Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und den Zürchern, Schwyzern und ihren Verbündeten durch Feuer gänzlich verwüstet worden, Dach, Mauer

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 7, Nr. 60
Title:Bischof Burkard von Constanz schreibt allen Geistlichen und Gläubigen seiner Diözese: Die Kollegiatskirche Ymbriacum vulgo Emmerrach sei im Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und den Zürchern, Schwyzern und ihren Verbündeten durch Feuer gänzlich verwüstet worden, Dach, Mauern, Glocken und Kirchenschmuck seien beschädigt; auch Menschen und Güter des Stifts hätten Schaden genommen. Die Chorherren hätten nicht genügend eigene Mittel, um die Kirche wieder herzustellen. Deshalb ermahnt der Bischof die Geistlichen und Gläubigen, sie sollen die Boten, welche die Propstei mit diesem Brief zum Sammeln von Almosen herumschicken werde, freundlich aufnehmen und die Gemeinden zu freigebigen Spenden ermuntern. Im Vertrauen auf die Vollmacht der Jungfrau Maria, der Apostel Petrus und Paulus und besonders St. Peters, des Patrons der besagten Kirche, sichert der Bischof den Spendenden 40 Tage bezw. 1 Jahr Ablass zu; wer geraubte Wertgegenstände zurückgibt, erhält die Absolution. Weiter gestattet der Bischof, auch in Kirchen, welche sonst mit Interdikt belegt seien, für die Sammlung solcher Almosen Gottesdienst abzuhalten. Dieser Bettelbrief soll aber nicht länger als ein Jahr benutzt werden. Der Bischof siegelt.
Brief:Bischof Burkard von Constanz schreibt allen Geistlichen und Gläubigen seiner Diözese: Die Kollegiatskirche Ymbriacum vulgo Emmerrach sei im Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und den Zürchern, Schwyzern und ihren Verbündeten durch Feuer gänzlich verwüstet worden, Dach, Mauern, Glocken und Kirchenschmuck seien beschädigt; auch Menschen und Güter des Stifts hätten Schaden genommen. Die Chorherren hätten nicht genügend eigene Mittel, um die Kirche wieder herzustellen. Deshalb ermahnt der Bischof die Geistlichen und Gläubigen, sie sollen die Boten, welche die Propstei mit diesem Brief zum Sammeln von Almosen herumschicken werde, freundlich aufnehmen und die Gemeinden zu freigebigen Spenden ermuntern. Im Vertrauen auf die Vollmacht der Jungfrau Maria, der Apostel Petrus und Paulus und besonders St. Peters, des Patrons der besagten Kirche, sichert der Bischof den Spendenden 40 Tage bezw. 1 Jahr Ablass zu; wer geraubte Wertgegenstände zurückgibt, erhält die Absolution. Weiter gestattet der Bischof, auch in Kirchen, welche sonst mit Interdikt belegt seien, für die Sammlung solcher Almosen Gottesdienst abzuhalten. Dieser Bettelbrief soll aber nicht länger als ein Jahr benutzt werden. Der Bischof siegelt.
Creation date(s):10/6/1391
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Konstanz
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Latein
Siegel:Siegel hängt
City:Konstanz, Bistum, Bischof, Hewen, Burkhard von; Konstanz, Bistum; Embrach, Kollegiatsstift St. Peter; Embrach, Kollegiatsstift St. Peter, Kirchenpatron St. Peter; Zürich; Schwyz; Konstanz
Personenregister URStAZH:Hewen, Burkhard von, Bischof von Konstanz

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 3, Nr. 3627; REC, Bd. 3, Nr. 7319
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 7, Nr. 60
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=356979
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE