Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C II 7, Nr. 60 |
Title: | Bischof Burkard von Constanz schreibt allen Geistlichen und Gläubigen seiner Diözese: Die Kollegiatskirche Ymbriacum vulgo Emmerrach sei im Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und den Zürchern, Schwyzern und ihren Verbündeten durch Feuer gänzlich verwüstet worden, Dach, Mauern, Glocken und Kirchenschmuck seien beschädigt; auch Menschen und Güter des Stifts hätten Schaden genommen. Die Chorherren hätten nicht genügend eigene Mittel, um die Kirche wieder herzustellen. Deshalb ermahnt der Bischof die Geistlichen und Gläubigen, sie sollen die Boten, welche die Propstei mit diesem Brief zum Sammeln von Almosen herumschicken werde, freundlich aufnehmen und die Gemeinden zu freigebigen Spenden ermuntern. Im Vertrauen auf die Vollmacht der Jungfrau Maria, der Apostel Petrus und Paulus und besonders St. Peters, des Patrons der besagten Kirche, sichert der Bischof den Spendenden 40 Tage bezw. 1 Jahr Ablass zu; wer geraubte Wertgegenstände zurückgibt, erhält die Absolution. Weiter gestattet der Bischof, auch in Kirchen, welche sonst mit Interdikt belegt seien, für die Sammlung solcher Almosen Gottesdienst abzuhalten. Dieser Bettelbrief soll aber nicht länger als ein Jahr benutzt werden. Der Bischof siegelt. |
Brief: | Bischof Burkard von Constanz schreibt allen Geistlichen und Gläubigen seiner Diözese: Die Kollegiatskirche Ymbriacum vulgo Emmerrach sei im Krieg zwischen den Herzögen von Österreich und den Zürchern, Schwyzern und ihren Verbündeten durch Feuer gänzlich verwüstet worden, Dach, Mauern, Glocken und Kirchenschmuck seien beschädigt; auch Menschen und Güter des Stifts hätten Schaden genommen. Die Chorherren hätten nicht genügend eigene Mittel, um die Kirche wieder herzustellen. Deshalb ermahnt der Bischof die Geistlichen und Gläubigen, sie sollen die Boten, welche die Propstei mit diesem Brief zum Sammeln von Almosen herumschicken werde, freundlich aufnehmen und die Gemeinden zu freigebigen Spenden ermuntern. Im Vertrauen auf die Vollmacht der Jungfrau Maria, der Apostel Petrus und Paulus und besonders St. Peters, des Patrons der besagten Kirche, sichert der Bischof den Spendenden 40 Tage bezw. 1 Jahr Ablass zu; wer geraubte Wertgegenstände zurückgibt, erhält die Absolution. Weiter gestattet der Bischof, auch in Kirchen, welche sonst mit Interdikt belegt seien, für die Sammlung solcher Almosen Gottesdienst abzuhalten. Dieser Bettelbrief soll aber nicht länger als ein Jahr benutzt werden. Der Bischof siegelt. |
Creation date(s): | 10/6/1391 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Ausstellungsort: | Konstanz |
Überlieferung: | Original |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Latein |
Siegel: | Siegel hängt |
City: | Konstanz, Bistum, Bischof, Hewen, Burkhard von; Konstanz, Bistum; Embrach, Kollegiatsstift St. Peter; Embrach, Kollegiatsstift St. Peter, Kirchenpatron St. Peter; Zürich; Schwyz; Konstanz |
Personenregister URStAZH: | Hewen, Burkhard von, Bischof von Konstanz |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Regest: URStAZH, Bd. 3, Nr. 3627; REC, Bd. 3, Nr. 7319 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C II 7, Nr. 60 |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=356979 |
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